Die Verwaltung berichtet, dass die 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 – 1. und 2.Teil (Wohngebiet Hengstforde – Augustfehn I), welche vom Gemeinderat am 06.03.2018 beschlossen wurde, vom Landkreis Ammerland mit Datum vom 13.02.2020 genehmigt wurde und der Bebauungsplan Nr. 123 A und Nr. 123 B nun veröffentlicht werden kann.

 

Herr Spiekermann berichtet, dass im 1. Bauabschnitt im Bereich des Wendehammers (Kastanienstraße/Bahnweg) weitere 10 Grundstücke entstehen, so dass nun insgesamt 64 Grundstücke vermarktet werden können. Abhängig von der Lage im Baugebiet können die Grundstücke unterschiedlich bebaut werden. In den westlichen Flächen des Bauabschnittes sind nur eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser zulässig, während in den Flächen an der Hengstforder Allee zweigeschossige Bauten/Mehrfamilienhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von 11,50 m zulässig sind. Von den 64 Grundstücken sind somit 23 Grundstücke zweigeschossig bebaubar. Die Preisgestaltung entspricht daher der räumlichen Ausnutzbarkeit. Grundstücke, auf denen ein Vollgeschoss möglich ist, liegen preislich zwischen 95,00 €/m² und 120,00 €/m², während Grundstücke für zwei Vollgeschosse bei 140,00 €/m² liegen. Das gesamte Gebiet umfasst ca. 30 Hektar, wobei der Flächenanteil des 1. Bauabschnitts ca. 7 Hektar beträgt. Der Bodenaushub aus dem neuerstellten Regenrückhaltebecken soll für den Lärmschutzwall verwendet werden. Mit der Erschließung des Gebiets wurde die Firma NSB-Bau beauftragt, die in den nächsten Wochen den Kanalbau fortsetzt, sobald es witterungsbedingt wieder möglich ist. Anschließend folgen die Versorgungsleitungen und danach die Baustraßen. Der Parkplatz an der Friedensbrücke wird endausgebaut und Regenwasserkanal zum Regenrückhaltebecken gelegt. Im 1. Bauabschnitt erfolgt die Anbindung an die Kastanienstraße, damit der Verkehr kontrolliert abfließen kann. Die EWE plant in dem Gebiet ein Blockheizkraftwerk mit einem Nahwärmenetz. Die Ersterschließung soll voraussichtlich im Juli 2020 abgeschlossen sein und im Anschluss wird, nach Abstimmung mit der Verwaltung, mit dem Rückbau der Barre-Brücke begonnen.

 

Die Nachfrage nach den Baugrundstücken ist immens hoch. Mit den Kaufinteressenten (teilweise stammen die Anfragen aus 2016) hat die NLG Kontakt aufgenommen, ob weiterhin Interesse besteht. Die Bebauung der Grundstücke wird voraussichtlich ab Juli 2020 möglich sein.

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob der 2. Bauabschnitt im nächsten Jahr erschlossen wird, da laut Homepage der NLG alle Grundstücke des 1. Bauabschnitts bereits reserviert sind und die Nachfrage darüber hinaus noch so hoch ist.

Herr Spiekermann erklärt dazu, dass die Grundstücke als reserviert dargestellt wurden, um die Liste mit den Kaufinteressenten in Ruhe abarbeiten zu können, ohne andere potentielle  Käufer abzuschrecken.

Die Verwaltung stellt die Frage nach den Vergabekriterien der Grundstücke. Herr Spiekermann erklärt hierzu, das die NLG nach der Reihenfolge der Anfrageneingänge entscheidet bzw. nachfragt.

Aus dem Ausschuss wird der Vorschlag gemacht, bei der Vergabe soziale Kriterien anzulegen, sich darüber Gedanken zu machen, die Grundstücke somit nach speziellen Kriterien zu vergeben. Es besteht die Sorge, dass sonst nur Investoren den Zuschlag bekommen.

Herr Spiekermann sagt eine Klärung innerhalb der NLG zu.

Eine weitere Frage aus dem Ausschuss betrifft die Anzahl der im 2. Bauabschnitt geplanten Grundstücke. Herr Spiekermann teilt mit, dass 18, gegebenenfalls sogar 30 Grundstücke für Einfamilienhäuser geplant sind.

Der Ausschuss bittet um Auskunft, ob die Ernsthaftigkeit der Reservierungen gegeben ist. Herr Spiekermann stellt dar, das 2/3 immer noch ernsthaft interessiert sind und dieses Interesse im Vorfeld durch einen Kaufvertrag abgesichert wird.

Weitere Bedenken aus dem Ausschuss bestehen darin, ob die jetzige gemeindliche Infrastruktur die ca. 350 Einwohner, die sich bei 64 Baugrundstücken mit ca. 130 bis 150 Wohneinheiten ergeben, verkraften kann, ob genügend Kindergartenplätze vorhanden sind bzw. ob die Schulen, die jetzt schon aus allen Nähten platzen, dieses verkraften und ob man den Verlauf bremsen darf bzw. wie es auf einem gewissen Stand gehalten werden kann.

Die Verwaltung kann die Sorgen nachvollziehen, gibt aber an, mit der NLG einen ausführlichen Vertrag geschlossen zu haben. Die Verwaltung hat ermittelt, dass die Infrastruktur es noch hergibt.  Eine Möglichkeit der Bremsung bestünde aber grundsätzlich aufgrund der abgeschlossenen Verträge. Weitere Anregungen aus dem Ausschuss sind, die Bauplätze nach den 5-Jährigen Vertragsverhandlungen mit der NLG und der durch diesen Zeitraum resultierenden Schwemme an Interessenten, nicht alle auf einmal zu verkaufen. Sicherlich wäre es gut, Familien, die bauen wollen, zu unterstützen und sie positiv zu begleiten. Das Zinsniveau wird voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren so bleiben, so dass weiterhin in den Wohnungsbau investiert wird und somit die Nachfrage nach Grundstücken sichergestellt ist.

Eine weitere Wortmeldung aus dem Ausschuss lobt die intensive Beschäftigung mit der Infrastruktur, Prüfung der Verkehrssituation, Hochrechnung potentieller durchschnittlicher Kinderzahl und der daraus resultierenden Wirkung, den Bau des Familienzentrums und der IGS. Der Ausschuss ist zuversichtlich, dass in der Gemeinde vernünftig mit der Situation umgegangen wird.

Eine weitere Frage aus dem Ausschuss betrifft das Baugebot für diese Grundstücke. Herr Spiekermann teilt mit, dass die Grundstücke innerhalb von zwei Jahren bebaut werden müssen.

Abschließend schickt die Verwaltung Grüße an die NLG nach Hannover und ist dankbar für das Engagement, die gestaltete Homepage mit dem Hingucker „Gemeinde 5.0“, was aus Sicht der Verwaltung etwas Besonderes ist. Die Verwaltung lobt ausdrücklich, dass die NLG nicht gewinnbringend orientiert ist. Es handelt sich um eine gute Partnerschaft, mit der Möglichkeit sich als Gemeinde weiterzuentwickeln.