Sitzung: 24.02.2020 Jugendausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/645/2020
1.
Änderung
zur Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
Artikel I:
Punkt 2.1.2 wird wie folgt
geändert:
Eine Gruppe muss mindestens aus 5
Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe
aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher
Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.
Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz
gestrichen.
Punkt 2.1.4 wird eingefügt:
Der Zuschuss beträgt regelmäßig
3,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Punkt 2.1.5 wird eingefügt:
Der Zuschuss für Unternehmungen in
das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Städtepartnerschaft zu pflegen,
beträgt 7,50 € pro Tag und Teilnehmer.
Alle weiteren Punkte werden
fortlaufend entsprechend nummeriert.
Punkt 2.4.2 wird wie folgt
geändert:
Die Förderung durch die Gemeinde
Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des
Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.
Punkt 3.1
Der Begriff „Gemeindedirektor“
wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Punkt 3.6
Die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Artikel II:
Die Änderung tritt rückwirkend ab
dem 01.01.2020 in Kraft.
GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer
Power-Point-Präsentation (Anlage 1).
Jugendvertreter Diers weist darauf hin, dass die wenigsten Vereine
darüber Bescheid wissen, Gelder bei der Gemeinde zu beantragen.
Jugendpflegerin Abermann-Plagge erwidert, dass das Formular auf
der Homepage der Gemeinde Apen frei zugänglich ist. Die Sportvereine und der
CVJM wissen über die Möglichkeit der Förderung Bescheid. Gerne können die
unterschiedlichen Vereine von der Jugendpflege nochmal darüber informiert
werden.
Auf Nachfrage von AM Martens erklärt Jugendpflegerin
Abermann-Plagge, dass durchschnittlich 15 Anträge im Jahr gestellt werden.
AM Martens erklärt, dass der Landkreis Ammerland in der Richtlinie
für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen 4,00 € pro Tag, 6,00 € pro Tag im
Ausland und 15,00 € pro Tag in der Partnergemeinde bezuschusst. AM Martens
schlägt vor, den Zuschuss von 5,00 € auf 7,50 € für den Besuch der
Partnergemeinde Gizalki anzuheben.
AV T. Huber fragt an, ob man eine Förderung bei der Gemeinde und
zusätzlich bei dem Landkreis Ammerland beantragen kann. Dieses wird bejaht.
AM Schmidt stimmt den Vorschlag von AM Martens zu. Ergänzt wird,
dass die Förderung auf kreisebene 10,00 € pro Tag beträgt, wenn Gizalki die
Gemeinde Apen besucht und 15,00 € pro Tag gezahlt werden, wenn die die Gemeinde
Apen die Partnergemeinde in Polen besucht.
AM Mundt schlägt vor, die Partnergemeinde Gizalki nicht speziell
in die Richtlinie aufzunehmen, sondern die 7,50 € für Unternehmungen in alle
EU-Länder auszuzahlen.
AV T. Huber erklärt, dass in der neuzufassenden Richtlinie bei
Punkt 2.1.5 der Zuschuss von 5,00 € pro Tag und Teilnehmer auf 7,50 € angehoben
wird.
BM Huber weist darauf hin, dass im Haushalt 3.000,00 € vorgesehen
sind und die Förderungen nur geleistet werden können, solange entsprechende
Gelder vorhanden sind.
Der Beschlussvorschlag wird wie folg bei Punkt 2.1.5 geändert:
„Der
Zuschuss für Unternehmungen in das europäische Ausland mit dem Ziel, eine
Städtepartnerschaft zu pflegen, beträgt 7,50 € pro Tag und Teilnehmer.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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