Sitzung: 30.06.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/643/2020
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
Kindertagesstättenjahr 2020/2021 wird wie folgt festgelegt:
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|
Kindergarten (eine Betreuung bis 8
Std. ist beitragsfrei) |
Krippe |
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Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
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Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2020/2021 = Einkommensteuerbescheid 2018). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
RH T. Huber erläutert die Beschlussvorlage. Er teilt mit, dass im Jugendausschuss über die Beitragsfreiheit und die Festsetzung der sozialgestaffelten Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2020/2021 gesprochen wurde. Die Landesregierung hat die Beitragsfreiheit für des Kindergartenjahr 2020/2021 umgesetzt. Es wurde eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes auf nun 55% festgeschrieben. Grundsätzlich liegt für die Eltern eine Beitragsfreiheit für den Regelbetrieb vor. Für alle darüber hinaus gehenden Betreuungszeiten müssen Beiträge anhand der Sozialstaffel geleistet werden.
Die Sozialstaffel wurde nicht verändert, sodass die Beiträge auf dem gleichen Niveau der Vorjahre bleiben.