Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Gemeinde Apen erarbeitet derzeit ein
Konzept zur Steuerung der nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung (nach § 1
Abs. 6 BauGB) mit dem Ziel, vorhandene
Siedlungsstrukturen zu schützen und das Gemeindegebiet städtebaulich nachhaltig
zu entwickeln.
Entsprechende Bauvorhaben, die dem Ziel der verträglichen
Nachverdichtung entgegen stehen (Konzept Arbeitsstand November 2020) sind
gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung der Verträglichkeit aus
gemeindlicher Sicht vorzulegen. Darüber hinaus soll gleichzeitig eine
Gestaltungsregelung an den Ortsdurchfahrten der Grundzentren entwickelt werden.
Die Inhalte des vorgenannten Sachstandes des Dichtekonzeptes
ergeben sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses vom 17.11.2020 angefügten Anlage. Die Aufstellung dieses
Konzeptes ist durch die Verwaltung ortsüblich und auf der Internetseite der
Gemeinde Apen bekannt zu machen.
RH Dr. Habben erläutert die Beschlussvorlage. Da es oft zu
Konflikten führt, wenn Baumöglichkeiten maximal ausgereizt werden, um möglichst
viel Wohnraum zu schaffen, ist es sehr sinnvoll, dass ein Dichtekonzept
erarbeitet worden ist. Seines Erachtens beinhaltet das Dichtekonzept vor allem
Anstand und gesunden Menschenverstand.
BM Huber hebt noch einmal die Bedeutung des im Bau- und
Planungsausschuss angeschobenen und im Verwaltungsausschuss beratendem
Dichtekonzepts hervor. Die aktuellen Konflikte zeigen, dass Handlungsbedarf
besteht. Das Dichtekonzept wird nach Beschluss auf der Internetseite der
Gemeinde Apen veröffentlicht und ortsüblich bekannt gemacht , so dass Bauherren
und Investoren sich vorab informieren können, welche Bauvorhaben in welchen
Bereichen zur Umgebung passend sind.
Das Dichtekonzept ist somit ein Arbeitspapier der Verwaltung
und ermöglicht dem Rat und der Verwaltung im Einzelfall abzuwägen, welche
Bauvorhaben in welchen Bereichen zugelassen werden sollen. Damit wird, auch in
Absprache mit dem Landkreis Ammerland, Transparenz für Investoren, private
Bauherren und Anwohner der jeweiligen Bereiche geschaffen.
RH Dr. Habben verdeutlicht noch einmal, dass das Konzept ein
gutes Werkzeug ist und bittet ausdrücklich, dieses wie vorgelegt zu
beschließen.
RH Meyer erinnert an die Situation im „Tannenweg“, welche mit
ausschlaggebend dafür gewesen ist, ein Dichtekonzept zu erarbeiten. Damit wird
die Möglichkeit geschaffen, Baumaßahmen zu verhindern, wenn diese nicht in die
bestehende Umgebung passen.
RH Orth betont auch noch einmal, dass dadurch nicht alle
Bauvorhaben gleich verhindert werden sollen, aber im Einzelfall kann abgewägt
und eine Entscheidung getroffen werden. Das Dichtekonzept ist ein fortlaufender
Prozess und wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden.
RF Brand erinnert daran, dass bereits vor einigen Jahren
angeregt wurde, eine Gestaltungssatzung für wichtige Verkehrsbereiche, wie z.B.
die Hauptstraße zu erlassen.
RH T. Huber ergänzt, dass ein Konflikt wie im „Tannenweg“ mit
dem Konzept so nicht mehr entstehen kann. Und es für alle Seiten mehr
Planungssicherheit gibt.