Sitzung: 12.04.2021 Straßen- und Brückenausschuss
Vorlage: MV/309/2021
Die Verwaltung berichtet, dass die niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant, die Ortsdurchfahrt in
Apen (L 821 – Hauptstraße) von der Kreuzung
Hauptstraße/Ammerlandstraße/Aperberger Straße bis zur Kreuzung
Hauptstraße/Altenkamp/Schützenstraße in diesem Jahr zu sanieren. Geplant ist
die Fahrbahnerneuerung auf einem 1,5 Kilometer langen Abschnitt. Die Arbeiten
erfolgen in zwei Bauabschnitten in 2021 und 2022. Es ist während der
Bauarbeiten mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen, eine
Vollsperrung ist unerlässlich. Am 15.04.2021 findet im Rathaus ein
Abstimmungsgespräch mit der NLStBV, dem
Landkreis Ammerland und der Straßenmeisterei statt, in dem festgelegt wird, mit
welchem Abschnitt begonnen wird. Die Verwaltung prüft derzeit, ob der Regen-
und Schmutzwasserkanal im Zuge der Arbeiten erneuert werden muss.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Ortsbürgerverein
Apen e.V. und der Gewerbekreis Apen e.V. mit Schreiben vom 08.04.2021 einen
Antrag auf Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie der Sanierung der
Nebenanlagen gestellt hat. Die Verwaltung betont, dass sie sich sehr für eine
Sanierung der Ortsdurchfahrt eingesetzt hat, diese Baumaßnahme nicht Teil der
Gemeinde, sondern eine Maßnahme des Landes ist. Es wird die Frage gestellt, ob
die Bushaltestelle am Viehmarktplatz ebenfalls saniert wird. Die Verwaltung
erklärt, dass es dieses nicht Bestandteil der Maßnahme ist und separat
betrachtet werden muss.
Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob der Radweg auf
der rechten Seite (aus Apen kommend) saniert wird. Die Verwaltung erklärt, dass
für den nördlichen Radweg (in diesem Fall rechts) die Gemeinde und den
südlichen Radweg (asphaltiert) die Landesbehörde zuständig ist. Aus dem
Ausschuss wird die Frage gestellt, ob für die Sanierung des nördlichen Radweges
Fördermittel beantragt werden können. Die Verwaltung merkt an, dass für
Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm nicht genügend Veränderung
stattfindet und es somit wahrscheinlich nicht für einen Förderantrag ausreicht.
Um eine Förderung zu bekommen, muss etwas Neues entstehen bzw. sollte z.B. ein
sozialer Treffpunkt im Vordergrund stehen. Die Chancen für die Förderung eines
Rad-und Fußweges stehen daher schlecht.
Ein Ausschussmitglied schlägt vor, den Antrag von OBV und
Gewerbekreis in den Verwaltungsausschuss zu geben, wenn das Ergebnis der
Besprechung vorliegt.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Antrag in den Verwaltungsausschuss am 27.04.2021 gegeben wird.