Sitzung: 11.05.2021 Arbeitskreis Demographische Entwickung und Förderprojekte
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/830/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt über die ZILE-Richtlinie aus
dem Programm „ländlicher Tourismus“ zum Stichtag im Jahr 2022 einen
entsprechenden Förderantrag für die Klauhörner Straße zu erarbeiten und
inhaltlich zu optimieren.
EGR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point
Präsentation (Anlage 1).
Auf Nachfrage von AM Mundt erklärt EGR Jürgens, dass das ARL
die Einreichung eines Gesamtkonzeptes verlangt. Somit muss mit einer
Festbetragsförderung das gesamte Projekt zu Ende gebracht werden. Weiter
erklärt EGR Jürgens, dass die Bescheide für dieses Jahr Ende April zugegangen
sind. Gewöhnlich gehen diese auch im Monat März ein. Es besteht die Möglichkeit
einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
AM Scheiwe merkt an, dass bei dieser Schätzung aus dem Jahr
2013 der Preis bei der aktuellen Preissteigerung bei ca. 1,6 bis 1,7 Millionen
Euro liegen wird. AM Scheiwe wird diesen Beschluss so nicht mittragen. Eine
neue Bewertung muss erfolgen.
AM Ehlers stimmt dem Gesagten zu. Selbst mit 1,6 Millionen
Euro wird nicht die komplette Straße saniert werden können. Eine Teilsanierung
von Apen kommend bis zum Vereinsheim wäre evtl. möglich. Förderungen zu
beantragen und das Projekt anzugehen ist sehr wichtig.
AM Mundt erwidert, dass sich bis zum Antragsstichtag im
September 2022 auch andere Förderungen ergeben können. Aktuell geht es um eine
Planung und darum Zuschüsse zu beantragen. AM Mundt stimmt dem
Beschlussvorschlag zu.
AM Fittje merkt an, dass die Klauhörner Straße als
Boßelstrecke dient. Es befindet sich dort zwar kein Vereinsheim, aber der
Landgasthof Tausendschön, welcher ebenfalls in einem Antrag erwähnt werden
sollte. Ebenso erwähnenswert ist, dass die Klauhörner Straße Teil der Fehnroute
sowie der Ammerlandroute ist.
EGR Jürgens nimmt diesen Hinweis gerne mit auf. Hier handelt
es sich um einen Förderantrag aus dem Programm „ländlicher Tourismus“ und nicht
aus der Dorferneuerung.
AM Janssen teilt mit, dass hier bedacht werden muss, dass die
Sanierung der Straße mehrfach verschoben wurde. Jetzt muss dieses Projekt
angegangen werden. AM Janssen stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Weiter merkt AM Janssen an, dass es auch Zuschläge vom
Landessportbund geben kann.
BM Huber erklärt, dass er allem zustimmt, ihm allerdings die
weit im Voraus zu planende Finanzierung Schwierigkeiten bereitet. Die zu
erwartende Fördersumme fällt gegenüber der Maßnahme sehr gering aus.
BM Huber schlägt vor, den Beschluss leicht abzuändern, um
eine optimierte Förderung zu prüfen. Eventuell müssten dafür auch
Teilabschnitte gebildet werden.
Der Abänderung des Beschlusses wird zugestimmt.