Sitzung: 31.05.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/835/2021
Beschlussvorschlag:
2.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2021 (Nds. GVBL S. 240) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 29.06.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.695.400 |
1.656.900 |
71.000 |
20.281.300 |
ordentliche Aufwendungen |
18.638.500 |
429.000 |
72.300 |
18.995.200 |
außerordentliche Erträge |
17.600 |
26.500 |
0 |
44.100 |
außerordentliche Aufwendungen |
25.000 |
50.000 |
0 |
75.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.441.400 |
1.674.900 |
71.000 |
19.045.300 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
479.000 |
43.100 |
16.998.800 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
8.500 |
0 |
2.281.800 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.250.400 |
1.154.500 |
0 |
7.404.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
23.000 |
3.477.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
2.000 |
543.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
|
23.214.700 |
1.683.400 |
94.000 |
24.804.100 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
23.358.300 |
1.633.500 |
45.100 |
24.946.700 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
3.500.000 Euro um 23.000 Euro vermindert und damit auf 3.477.000 Euro neu
festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 29.06.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 2.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
Fachbereichsleiter (FBL) Kock präsentiert den Nachtragshaushaltsplan 2021, sowie die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2024 anhand einer Power Point Präsentation.
AM Scheiwe weist darauf hin, dass viele Gewerbebetriebe in der Gemeinde nicht die Folgen der Pandemie zu spüren bekommen haben, dies ist bei der Gewerbesteuer zu sehen. Auch die einmaligen Zuweisungen vom Landkreis stärken den Haushalt. Aus den Augen verlieren, darf man auch die großen Herausforderungen in der Zukunft nicht. Die „Streichliste“ beinhaltet noch Maßnahmen im Wert von 1,5 Mio. €. Es wird in Zukunft ein neuer Kindergarten benötigt, die Straßen und Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet sind marode. Von daher ist eine Entschuldung in den nächsten Jahren nicht möglich. Man darf nun keine Wahlversprechen im Bezug auf neue große Investitionen machen.
Der Gemeinderat hat in der jetzigen Periode einiges zur Stärkung der Zukunft der Gemeinde Apen auf den Weg gebracht.
AM Hasselhorst sieht die Gemeinde auf dem richtigen Weg. Die getätigten Investitionen führen zu Steuermehreinnahmen. Fremdkapital ist günstig zu bekommen, die Gemeindeverwaltung hat sich das Ziel gesetzt kurze Kreditlaufzeiten zu wählen. Somit sind Investitionen in die Zukunft gut umzusetzen. Nichts destotrotz wird der Gemeinderat weiterhin jede Planung weiterhin genau abwägen.
AM Dr. Habben betont die Einigkeit und gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen untereinander, sowie mit der Verwaltung in der ablaufenden Ratsperiode. Viele Investitionen sind nur durch Förderungen und Zuwendungen aus den Bundes- und Landesmitteln möglich gewesen. Da sei Dank ausgesprochen an die jeweiligen Ratsmitglieder und die Verwaltung.
AM Albrecht weist darauf hin, dass der Zeitpunkt für den Beginn von Baumaßnahmen genau der richtige war. Die jetzt folgenden Preissteigerungen im Baugewerbe werden die angelaufenen Investitionen nicht mehr stark treffen. Der Gemeinderat hat sich Entscheidungen nie leicht gemacht. Die Wahlversprechen sollten realistisch bleiben, da sind sich alle Parteien einig.
AM Scheiwe findet es unpassend, dass die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes bei der Gniesser Kreuzung als Wahlversprechen von Parteien genutzt wird. Dieses Thema ist nicht im Einflussbereich der Gemeinde, sondern des Landkreises.
AV Orth kann dem vorgetragenen 2. Nachtragshaushalt, mit den aufgeführten Investitionen zustimmen. Es wird bei der nächsten Haushaltsplanung eine große Agenda auf den neuen Gemeinderat zukommen. Im Zeitraum, Haushalt 2019 bis heute, ist schon zu erkennen, dass das Fremdkapital der Gemeinde Apen steigt. Große Baumaßnahmen werden in der Zukunft erwartet, da wird es in Zukunft nicht zu großen Entschuldungen kommen. Man muss ein Blick darauf haben, dass die Verbindlichkeiten der Gemeinde Apen nicht weiter zunehmen.
AM Hasselhorst erinnert sich, dass schon immer große Aufgaben auf der Agenda des Gemeinderates waren. Auch in Zukunft werden neue hinzukommen, die wieder mit vorgegebenen Prioritäten abgearbeitet werden. In Bezug auf die Gnieser Kreuzung ist ein Hinweis an die umzusetzenden Institutionen wichtig.
AV Orth weist darauf hin, dass bezüglich der Gnieser Kreuzung ein Treffen stattfand, an dem die Fraktionsvorsitzenden, die Polizei und der Landkreis Ammerland teilgenommen haben. Es wurden Maßnahmen umgesetzt die dazu führten, dass die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt mehr ist.
AM Schmidt entgegnet, dass auch Kreisthemen in den Ausschüssen und Gremien diskutiert und im Kreistag darauf aufmerksam gemacht werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |