Sitzung: 29.06.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: VO/835/2021
Beschlussvorschlag:
2.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr
2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2021 (Nds. GVBL S. 240) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 29.06.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der
Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt
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ordentliche
Erträge |
18.695.400 |
1.656.900 |
71.000 |
20.281.300 |
ordentliche
Aufwendungen |
18.638.500 |
429.000 |
72.300 |
18.995.200 |
außerordentliche
Erträge |
17.600 |
26.500 |
0 |
44.100 |
außerordentliche
Aufwendungen |
25.000 |
50.000 |
0 |
75.000 |
Finanzhaushalt |
|
|
|
|
Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
17.441.400 |
1.674.900 |
71.000 |
19.045.300 |
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
479.000 |
43.100 |
16.998.800 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
8.500 |
0 |
2.281.800 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
6.250.400 |
1.154.500 |
0 |
7.404.900 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
23.000 |
3.477.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
2.000 |
543.000 |
Nachrichtlich: |
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|
Gesamtbetrag der
Einzahlungen des Finanzhaushalts |
23.214.700 |
1.683.400 |
94.000 |
24.804.100 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushalts |
23.358.300 |
1.633.500 |
45.100 |
24.946.700 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
3.500.000 Euro um 23.000 Euro vermindert und damit auf 3.477.000 Euro neu
festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 29.06.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 2.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
RH Orth erklärt, dass zum zweiten Mal ein Nachtragshaushalt erforderlich ist. Im 1. Nachtragshaushalt ging es um eine Änderung, da Gewerbeflächen gekauft werden sollten. Er bittet Kämmerer Kock jetzt um Erläuterungen der Änderungen im 2. Nachtragshaushaltsplan 2021.
Kämmerer Kock stellt die Änderungen anhand der PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage) vor. Auch auf die Jahre 2022-2024 werden die Ergebnisse Auswirkungen haben, diese sind ebenfalls der Präsentation zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
1 |