Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 04.07.2019.

 

  1. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 964.380,47 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 943.580,36 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.800,04 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 111.098,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 

 


RH Orth macht darauf aufmerksam, dass der TOP 19 „Jahresabschluss 2016“ im Anschluss an den TOP 22 „Jahresabschluss 2017“ vorgestellt wird.

 

Früher wurde die Kameralistik zur Buchführung in der Gemeinde angewendet. Seit 2009 wird anstatt der Kameralistik die Doppik angewendet. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüft die aufbereiteten Jahresabschlüsse nun. Mit Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 befindet sich die Gemeinde Apen auf dem neusten Stand.