Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 116, 1. Änderung – Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung – Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


RM Janßen führt anhand der Power-Point Präsentation aus, dass durch die Änderung dieses noch sehr jungen B-Plans die Errichtung eines Mehrparteienhauses mit neun Wohneinheiten möglich ist. Ein solches Gebäude würde sich gut in die Umgebung einfügen und da so mehr Wohnraumgeschaffen werden kann, wurde sich dafür ausgesprochen.

 

RM T. Huber fügt an, dass durch die Änderung seniorengerechtes Wohnen gleich neben dem Pflegebutler ermöglicht werden kann und die SPD-Fraktion diesem daher gerne zustimmt.