Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Durchführung von Hybridsitzungen und die Übertragung von Gemeinderatssitzungen in das Internet werden zeitlich an die Fertigstellung des Tagungsraumes am Schulstandort Apen geknüpft.


Erster Gemeinderat (EGR) Henning Jürgens erläutert, dass seitens der UWG-Fraktion beantragt wurde, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung von Live-Übertragungen des öffentlichen Teils der Aper Ratssitzungen ins Internet durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, neben der Live-Übertragung auch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Hybridsitzungen zu prüfen. Das Ergebnis stellt er anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

 

AM M.Janßen begrüßt, dass die Verwaltung den Antrag zum Anlass genommen hat, auch die Voraussetzungen zur Durchführung von Hybridsitzungen zu prüfen. Er betont, dass sich der Trend zur Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen nicht mehr aufhalten lässt. Daher kann die Frage nicht sein, ob man diesen Weg geht, sondern wann die Umsetzung erfolgt. Es ist wichtig, die Öffentlichkeit bei den politischen Entscheidungsprozessen bestmöglich zu informieren. Die Live-Übertragung ist hierfür ein sehr gutes Mittel. Die technischen Voraussetzungen sollten in die Planung des Umbaus der Aula in der Schule Apen mit einfließen.

 

AM T.Huber berichtet, dass die SPD-Fraktion den Antrag begrüßt. Er gibt allerdings zu bedenken, dass die Hemmschwelle bei Ratsmitgliedern, Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und externen Akteuren durch eine eventuelle Übertragung des Redebeitrages ins Internet steigt. Er befürchtet, dass Personen davon Abstand nehmen könnten, Redebeiträge vorzutragen. Trotzdem ist es wichtig, dass Thema weiter zu verfolgen.

 

AM Scheiwe führt aus, dass die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Hybridsitzungen auf jeden Fall geschaffen werden müssen. Dies sei wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Kommune auch im Falle einer eventuell zukünftigen Pandemie zu gewährleisten. Er bittet die Verwaltung, sich Anregungen von der Gemeinde Ostrhauderfehn einzuholen. Hier wurden die technischen Voraussetzungen bei dem Bau eines neuen Tagungsortes bereits geschaffen.

 

AM Dr. Habben regt an, dass man die rechtliche Stellung aller Akteure bei der Planung von Live-Übertragungen berücksichtigen muss. Zwischen Ratsmitgliedern und Bediensteten der Gemeindeverwaltung bestehen hier durchaus Unterschiede.

 

Am M.Janßen stellt klar, dass die Hemmschwelle bei Redebeiträgen seiner Meinung nach ebenfalls ansteigen wird. Jeder Akteur hat aber das Recht, der Veröffentlichung seines eigenen Redebeitrages zu widersprechen.

 

AM Rosenau gibt zu bedenken, dass es bei vielen Hybridsitzungen zu technischen Problemen kommt.

 

EGR Jürgens berichtet, dass Themen in Präsenzsitzungen grundsätzlich offener diskutiert werden. Es könnte auch sein, dass Mitarbeiter der Verwaltung zurückhaltender im Bezug auf die Beantwortung von Anfragen reagieren, wenn der Redebeitrag live ins Internet gestreamt wird.

 

AM Harms regt ebenfalls an, Präsenzsitzungen zu bevorzugen. Lediglich in Verhinderungsfällen einzelner Ratsmitglieder sollte eine Zuschaltung per Videokonferenz gewählt werden.

 

Bürgermeister (BM) Huber fügt hinzu, dass die Bindung von personellen Ressourcen für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, die ins Internet übertragen werden, nicht zu vernachlässigen ist.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, den ursprünglichen Beschlussvorschlag:

 

 „Die Durchführung von Hybridsitzung wird zeitlich an die Fertigstellung des Tagungsraumes am Schulstandort Apen geknüpft. Die Kosten hierfür sind seitens der Verwaltung in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Eine mögliche Anpassung der Hauptsatzung ist den Gremien rechtzeitig erneut vorzulegen“

 

in den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu ändern. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: