Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 27.06.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

21.760.100

466.800

157.800

22.069.100

ordentliche Aufwendungen

21.715.600

384.500

45.900

22.054.200

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

20.540.000

466.800

157.800

20.849.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

19.845.300

364.600

45.900

20.164.000

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.491.200

64.900

0

1.556.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.904.900

2.079.200

1.800

5.982.300

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.860.000

2.320.000

0

4.180.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

518.000

0

63.000

455.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.891.200

2.851.700

157.800

26.585.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

24.268.200

2.443.800

110.700

26.601.300

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.860.000 Euro um 2.320.000 Euro erhöht und damit auf 4.180.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 975.000 Euro erhöht und damit auf

975.000 Euro neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

 

Apen, den 27.06.2023

 

 

 

Huber  

Bürgermeister

 


RM Dr. Habben führt aus, dass die finanziellen Mittel knapp und die Aufgaben groß sind. Heute geht es quasi um die Aktualisierung des bestehenden Haushaltes – der Nachtrag muss beschlossen werden. In wenigen Monaten muss der Haushalt erneut überarbeitet werden, denn es ist aktuell kaum möglich, die genauen Planungskosten zugrunde zu legen. Der Kämmerer Kock wird genauere Ausführungen dazu vortragen können.

 

Kämmerer Kock führt anhand der Power-Point-Präsentation durch die vorgenommenen Veränderungen im Nachtragshaushaltsplan und die Anpassung des Investitionsprogrammes.

 

Stv. RV Albrecht spricht seinen Dank für die ausführliche Ausführung aus.

 

RM Scheiwe bedankt sich ebenfalls bei Kämmerer Kock für den Vortrag. RM Scheiwe konnte die Entwicklung der Kosten in den Ausschüssen bereits mitverfolgen. Die Investitionen in Schulen, Krippen und Kindergärten stellen einen großen Mehrwert für die Gemeinde dar. Hier wird in den Nachwuchs der Gemeinde investiert. Und darüber hinaus werden allgemein große Investitionen in der Gemeinde getätigt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Markt sehen die Zahlen in einem halben Jahr wieder ganz anders aus. Die UWG wird dem Nachtragshaushaltsplan zustimmen.

 

RM Meyer spricht ebenfalls seinen Dank für die Ausarbeitung aus und erklärt, dass sich die Gemeinde regional mit ihrer Gewerbesteuereinnahme sehr weit oben befindet. Das Land Niedersachsen steht im Vergleich zu den anderen Bundesländern im unteren Mittelfeld. Die Gemeinde Apen hat insbesondere im Bereich Bildung in den letzten Jahren viele investive Maßnahmen ergriffen – weitere Maßnahmen werden auch weiter noch erfolgen. Die Infrastruktur wird zudem mit der Ausschöpfung von vielen Fördermitteln immer weiter vorangetrieben. Auch der Straßenausbau wird immer vorangetrieben, aber auch hier stehen noch viele Bereiche offen. Werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, steht die Gemeinde Apen grundsätzlich im Plus. Verwaltung und Rat, insbesondere die Kämmerei leisten sehr gute Arbeit.

 

Stv. RV Albrecht zeigt sich erfreut über die gute Ausarbeitung und erklärt, dass sich die Gemeinde Apen durch die vielen Investitionen große Gegenwerte schafft. Wir schaffen für die Menschen eine attraktive Gemeinde und stärken unsere Wirtschaft.

 

RM Dr. Habben führt aus, dass in diesem Jahr in der Hauptverwaltungsbeamten-Runde beim Landkreis die Erhöhung der Kreisumlage thematisiert wurde. Den Kommunen wurden neue Aufgaben zugetragen, so dass diese auch mehr finanzielle Mittel benötigen. Die Gemeinde Apen ist progressiv unterwegs. Die Turnhalle in Apen wird den Ansprüchen nicht mehr gerecht und eine Kostenschätzung eines Fachmanns liegt bei ca. 3 Millionen Euro. Uns ist bewusst, dass die Summe durchaus höher ausfallen wird. Das Fundament ist aus dem Jahr 1955/1956, viele andere ähnliche Gebäude wurden nicht saniert, sondern abgerissen. RM Dr. Habben hat sich informiert und in einer anderen Gemeinde wurde eine neue Turnhalle für ca. 5 Millionen Euro errichtet. Es besteht kein Grund, den Sportlern und Kindern eine neue moderne Sporthalle zu verwehren. In einer kleinen Runde sollte sich noch einmal ausgetauscht werden, ob ein Neubau nicht wirtschaftlicher wäre.

 

RM Orth erwidert, dass die Demokratie von Entscheidungen lebt. Die Sachlage rund um die Turnhalle wurde bereits diskutiert und sollte nicht erneut angefasst werden. Im letzten Herbst hat der Rat den Haushalt für 2023 mit dem Wissen beschlossen, dass ein Nachtragshaushalt notwendig wird. Bei dem Nachtrag handelt es sich heute um einen Haushalt der Ehrlichkeit – die Pflichtaufgaben der Gemeinde müssen erfüllt werden. Die Inflation und die Kostensteigung sind in allen Bereichen spürbar – Rat und Verwaltung können davor nicht weglaufen.

Der Landkreis, das Land und der Bund müssen vermehrt finanzielle Hilfe leisten. Den heutigen Nachtragshaushalt beschließen wir in vollem Bewusstsein für unsere Zukunft. Der Betriebshof leistet jeden Tag viel gute Arbeit in der Gemeinde und erhält dafür großes Ansehen. Die Sanierung der Turnhalle ist eine Pflichtaufgabe. Die Summen, mit denen wir hantieren müssen sind, gewaltig und wir müssen bewusst mit dem Geld umgehen. Bisher waren die Haushaltsberatungen immer einheitlich und die UWG wird dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen. Wir investieren in unsere Zukunft.

 

RM Rosenau erklärt, dass es sich bei jedem Euro, der ausgegeben wird, um eine gute Investition in die Zukunft handelt. Wie mit der Sporthalle weiter umgegangen wird, ist offen. RM Rosenau plädiert auch dafür, sich noch einmal zusammen zusetzten und über einen eventuellen Neubau zu beraten.

 

RM Martens zeigt sich erfreut darüber, dass alleine 11 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investiert werden. Das zeigt was Rat und Verwaltung alles schaffen. Die Sanierung der Sporthalle wird gefördert, daher sollte sich jetzt nicht noch einmal mit dem Thema eines Neubaus beschäftigt werden.

 

BM Huber erklärt, dass die Verwaltung hinter diesem Nachtragshaushalt steht. Vor einigen Jahren wäre ein solcher nicht möglich gewesen. Es wurden gemeinsam viele intensive Beratungen in den Fachausschüssen getätigt. Die Aufgaben, die wir bewältigen und die Summen, mit denen wir Arbeiten, dienen dem Erhalt der Infrastruktur und der Entwicklung der Gemeinde. Die Gemeinde versucht immer, die Pflichtaufgaben mit Hilfe von Fördermitteln zu finanzieren. Die Gesellschaft stellt immer größere Ansprüche, insbesondere der Klimawandel wird ein immer wichtigeres Thema. Bund und Land erkennen hoffentlich, dass die Kommunen in unserer Größenordnung an ihr Limit gestoßen sind. Starke politische Debatten über neue Projekte sollen in nächster Zukunft nicht erfolgen, da erst die aktuellen Maßnahmen abgeschlossen werden müssen. BM Huber bittet um Zustimmung, da eine Gemeinde sich nur so weiter entwickeln kann.