Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit dem Betreiber „innoVent WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ zu unterzeichnen.     


EGR Jürgens erläutert, dass gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anlagenbetreiber den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen sollen. Somit ist die Gemeinde Apen von dem Windpark in der Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Detern betroffen. Dieser Windpark wird von „innoVent WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ betrieben und dieser hat der Gemeinde einen entsprechenden Zuwendungsvertrag übersandt. Inhalt des Zuwendungsvertrages ist, dass der Gemeinde eine Zuwendung i.H.v. 0,2 Cent je Kilowattstunde gemäß ihrer „anteiligen Betroffenheit“ gewährt wird. Diese wiederum errechnet sich, ausgehend von einem gewissen Radius, um die Windkraftanlage und der darin liegenden gemeindlichen Flächen. In Summe dieser anteiligen Berechnung für alle acht Windkraftanlagen würde an die Gemeinde Apen idealerweise ein Betrag von ca. 60.000 € entrichtet werden.

 

Auf Nachfrage erklärt EGR Jürgens, dass die Einnahmen nicht Zweckgebunden sind.