VA Gurk kann berichten, dass mit dem Bau der beiden Haltestellen bald begonnen werden könne. Die Ausschreibung ist bereits durchgeführt und die Auftragsvergabe erfolge zeitnah. Der Ausbaubeginn sei für Mitte/Ende Oktober geplant, Fertigstellung soll im Dezember 2023 sein.

Die Zuwendungsbescheide über 155.088,00 Euro von der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen) sowie über 21.881,00 Euro von der ZVBN (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen) liegen der Verwaltung vor. 

Die Planung sieht vor, bei der nördlichen Haltestelle (in Fahrtrichtung Ortsmitte) das alte Wartehäuschen zu entfernen und ein Neues weiter westlich zu errichten. Dafür müsse jedoch ein vorhandener Zaun entfernt werden. Mit den Anliegern seien Gespräche über den neuen Verlauf des Zauns geführt worden. Die Kostenschätzung für die Haltestelle habe sich von ca. 115.000,00 Euro auf ca. 95.500,00 Euro verringert.

Ähnlich verhält es sich auf der südlichen Haltestelle. Mit den Grundstückseigentümern Richtung Ortsmitte konnte keine Einigung über einen Kauf- oder Pachtvertrag erzielt werden. Somit habe man umgeplant und die Haltestelle weiter in Richtung Ortsausgang verlegt. Hierzu wollte die Gemeinde, die bereits gepachtete sowie eine zusätzliche Fläche erwerben. Die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer entsprachen jedoch nicht denen der Gemeinde. Man einigte sich schließlich, den vorhandenen Pachtvertrag anzupassen und zu verlängern. Auch hier sei die Kostenschätzung für den Bau der Haltestelle von ca. 83.600,00 Euro auf ca. 69.000,00 Euro gesunken. Die Kosten hierfür sind im Haushalt 2023 eingeplant.

AM Scheiwe äußert die Bitte, während des Ausbaus, die Ampelschaltung nachts auf „Blinklicht“ umzustellen.

AM Delger fragt für wie lange der Pachtvertrag geschlossen wurde und welche Kündigungsfrist er enthält.

VA Gurk antwortet, er sei auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist wisse er derzeit nicht, werde es jedoch nachreichen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Pachtvertrag wurde rückwirkend ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2038 geschlossen. Die Kündigung des Pachtvertrages muss ein halbes Jahr vor Ablauf des 31.12.2038 erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag jährlich.