Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

A:

Dem Antrag auf Unterbrechung des Durchgangsverkehrs für die Gemeindestraßen Alte Siedlung und Neue Straße wird nicht entsprochen.

 

B:

Ohne Bewertung der sachlichen Notwendigkeit muss von der Verbreiterung der Straße „Alte Siedlung“ aus finanziellen Gründen abgesehen werden. Haushaltsmittel hierfür sind in den kommenden 1-3 Jahren nicht realisierbar.

 

C:

Bezüglich des Verkehrsknotens K 119-Uplengener Straße / Alte Siedlung / An den Wiesen soll beim Landkreis Ammerland mit der Verkehrskommission eine Beratung zur Verbesserung vorgenommen werden.


VA Gurk erklärt, dass bei der Gemeinde Apen ein Antrag von Anwohnern der Straßen Alte Siedlung, Neue Straße und Wollgrasweg auf Verbesserung der verkehrlichen Situation eingegangen ist. Es wird die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in den Straßen Alte Siedlung und Neue Straße sowie die Verbreiterung der Straße Alte Siedlung beantragt. Außerdem geht es um die Schulwegsicherung am Knotenpunkt K119-Uplengener Straße/Alte Siedlung. Die Alte Siedlung ist eine 3,50 m breite Gemeindestraße in Pflasterbauweise.

FBL Rosendahl gibt zu bedenken, dass derzeit aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse eine natürliche Verkehrsberuhigung stattfinde. Durch eine Verbreiterung und Erneuerung der Straße würde eine Situation ähnlich wie in der Tanger Hauptstraße entstehen.

AM Delger sehe es ebenso. Er habe auch sofort daran gedacht, als er den Antrag gelesen habe.

AM Martens kann die Argumentation der Antragsteller nicht nachvollziehen, die einerseits eine Verbreiterung der Straße beantragen und gleichzeitig eine Einbahnstraße aus der Alten Siedlung machen möchten.

RM Berends stimmt nicht für den Beschluss A, da dadurch nur unnötige Arbeitszeit gebunden werde. Auch ist es für ihn nicht schlüssig, warum der Durchgangsverkehr durch die Alte Siedlung fahren sollte, wenn eine Strecke über die Kreuzung Uplengener Straße/Stahlwerkstraße mit einer Ampelanlage viel entspannter sei.

AM Cramer kann berichten, dass es sich bei den gesammelten Unterschriften überwiegend um Personen aus der Alten Siedlung handele. Die anderen Unterschriften sind von Personen, die dort nicht wohnen und auch nichts davon wussten.

AM Martens schlägt vor, den Beschluss „A“ zu streichen.

AM Gerdes schlägt vor, den Beschluss „A“ umzuformulieren, „B“ sei für ihn widersprüchlich und bei „C“ eventuell Unterstützung zuzusagen.

AM Scheiwe ist dafür, „A“ zu streichen und „B“ und „C“ zusammenzufügen.

FBL Rosendahl fasst zusammen, da sich die Ausschussmitglieder einig sind, was den Beschluss „A“ betrifft, er für eine Abstimmung entsprechend geändert werden sollte.

 

Der folgende Beschlussvorschlag

 

A:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterbrechung des Durchgangverkehrs mit dem Landkreis Ammerland, der Verkehrskommission, dem Rettungsdienst usw. zu besprechen. Vorab sollte das Verkehrsaufkommen durch den Landkreis Ammerland geprüft und im Nachgang dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

B:

Ohne Bewertung der sachlichen Notwendigkeit muss von der Verbreiterung der Straße „Alte Siedlung“ aus finanziellen Gründen abgesehen werden. Haushaltsmittel hierfür sind in den kommenden 1-3 Jahren nicht realisierbar.

 

C:

Bezüglich des Verkehrsknotens K 119-Uplengener Straße / Alte Siedlung / An den Wiesen soll beim Landkreis Ammerland mit der Verkehrskommission eine Beratung zur Verbesserung vorgenommen werden.  

 

wird wie folgt geändert:

 

A:

Dem Antrag auf Unterbrechung des Durchgangsverkehrs für die Gemeindestraßen Alte Siedlung und Neue Straße wird nicht entsprochen.

 

B:

Ohne Bewertung der sachlichen Notwendigkeit muss von der Verbreiterung der Straße „Alte Siedlung“ aus finanziellen Gründen abgesehen werden. Haushaltsmittel hierfür sind in den kommenden 1-3 Jahren nicht realisierbar.

 

C:

Bezüglich des Verkehrsknotens K 119-Uplengener Straße / Alte Siedlung / An den Wiesen soll beim Landkreis Ammerland mit der Verkehrskommission eine Beratung zur Verbesserung vorgenommen werden.