Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Kreisgremien des Landkreises Ammerland bzgl. einer möglichen Zusammenlegung der Grundzentren Apen und Augustfehn zu einem gemeinsamen Grundzentrum und der damit einhergehenden Vorwegnahme des zukünftigen Regionalen Raumordnungsprogrammes im Oktober 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


GVR Rosendahl stellt die aktuellen Pläne für den Bau des Raiffeisenmarktes vor.