Nach einer kurzen Einführung durch VA Lange referiert Ralf von Dzwonkowski, Kommunalbetreuer unter anderem für den Bereich Ammerland der EWE NETZ, anhand einer Präsentation zum Thema Kommunale Wärmeplanung.

Unter der Zielsetzung einer flächendeckenden Dekarbonisierung des Wärmebedarfes in Deutschland erläutert Herr von Dzwonkowski die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten sowie die Bausteine einer Kommunalen Wärmeplanung (Bestands- und Potenzialanalyse, Zielszenarien und Wärmewendestrategie), die am Ende eines etwa zwölf monatigen Prozesses samt Beteiligungsterminen steht und der sich Umsetzungsprojekte anschließen.

 

RH Habben erfagt, ob mit einer kommunalen Wärmeplanung nicht Doppelstrukturen geschaffen würden, da ja derzeit an einem Energiebericht gearbeitet werde.

EGR Jürgens verneint dies und verweist darauf, dass bei der kommunalen Wärmeplanung alle Gebäude innerhalb des Gemeindegebietes, also nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten und geschäftlichen, einbezogen werden.

RH Albrecht findet es naheliegend, die aktuellen Betreiber in einen solchen Prozess einzubinden und verweist darauf, dass es Folgen zum Beispiel für die privaten Haushalte habe, wenn ein kommunaler Wärmeplan besteht. Darüber hinaus erfragt er, ob ausschließlich der Aspekt Wärme oder Energie, zum Beispiel die Straßenbeleuchtung, Teil der Planung sein wird und wie sich die Beteiligung darstelle.

Herr von Dzwonkowski antwortet, dass es nicht allgemein um Energie gehe, die Straßenbeleuchtung also kein Bestandteil sei. Dennoch werden Bereiche, die mit Strom erwärmt werden, eingebunden. Wo können beispielsweise Wärmenetze realisiert werden und wo nicht, sind Aussagen einer solchen strategischen Planung.

BM Huber verweist darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Informationen dann die Wärmeversorgung ihrer Privatgebäude planen können – und müssen.

Herr von Dzwonkowski ergänzt, dass das Konzept nach der Erstellung beschlossen werden müsse, was einen gewissen weiteren zeitlichen Rahmen schaffe.

RH Habben ergänzt, dass eine 90%-Förderung (bei einer Beantragung bis 31.12.2023) gut sei, dass die Inhalte dann aber auch umgesetzt werden müssten und dass dies personelle Kapazitäten bindet und erhebliche Kosten verursacht.

RH Delger fragt Herrn von Dzwonkowski nach ungefähren Erstellungskosten für eine solche Planung für eine Größenordnung der Gemeinde Apen.

Herr von Dzwonkowski möchte dazu im Rahmen der öffentlichen Sitzung keine Auskunft geben.

RH Harms fragt, vor dem Hintergrund entsprechender Planungen auf Bundesebene, ob mit Änderungen der Anforderungen/Rahmenbedingungen im Zuge der Bearbeitung zu rechnen sein müsste.

Herr von Dzwonkowski sieht dies nicht, grundsätzliche Vorgaben vor dem Hintergrund des Klimaschutzes werden jedoch zunehmen.

RH Gerdes fragt, ob eine Deckelung für die Förderung über die Kommunalrichtlinie gäbe.

Herr von Dzwonkowski antwortet, dass für eine 90%-Förderung ein Antrag bis zum 31.12.2023 zu stellen sei.

EGR Jürgens verweist auf fehlende personelle Kapazitäten bis zum Ende des Jahres.

Kämmerer Kock ergänzt, dass die sich anschließende Förderhöhe auf 60% reduziere.

Bgm Huber regt an, dass eine solch langfristige strategische Planung für das Gemeindegebiet auf einer wohlüberlegten Basis stehen müsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung besteht für Kommunen unter 100.000 Einwohner derzeit nicht, der Gesetzesentwurf sieht eine Verpflichtung bis 30.06.2028 vor. Der Zuschuss beträgt grds. 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Das heißt es handelt sich nicht um eine Reduktion, sondern um einen Anreiz einer höheren Förderung bei frühzeitiger Beantragung.

 

 

RH Albrecht verweist darauf, dass von Seiten der Fachleute (Schornsteinfeger etc.) nach einer kommunalen Wärmeplanung gefragt werde, die auch für Private eine bessere Planbarkeit beinhalten würde, er spricht sich jedoch gegen einen vorschnellen Antrag aus.

In der Runde wird über die Formulierung des Beschlusstextes diskutiert.

 

ACHTUNG, geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der verwaltungsseitig erarbeitet Beschlussvorschlag lautete:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in 2024 einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.

 

Der in der Sitzung erarbeitete und beschlossene Beschlussvorschlag lautet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in 2024 einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu prüfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: