Sitzung: 27.11.2023 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/245/2023
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.
Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:
19. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale
Abwasserbeseitigung
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs.
1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) in der Fassung
vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S.
121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der
Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der
Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems
vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2022
(Amtsblatt für die Gemeinde Apen Nr. 19 vom 20.12.2022) wird wie folgt
geändert:
§ 4 der Satzung wird wie folgt
gefasst:
" § 4 Gebührensatz
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 3,75 Euro."
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Apen, den 19.12.2023
Gemeinde Apen
Huber, Bürgermeister
FBL Kock erläutert die Festsetzung der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung anhand einer Power Point Präsentation.
AV Dr. Gunnar Habben hinterfragt, wie es bei der anderen Gemeinde mit der Gebühr für Abwasserbeseitigung aussieht.
FBL Kock antwortet, dass die umliegenden Gemeinden bei der Gebühr noch stabil sind, jedoch wie z.B. bei der Gemeinde Edewecht die Anpassung der Zinsen erst im Jahr 2026 stattfindet. Als Beispiel für eine hohe Gebühr nennt er die Gemeinde Großheide mit einer Gebühr von 6,88 €.
AM Scheiwe stellt fest, dass wir als Gemeinde kein Einfluss auf die Zinsentwicklung haben.
AM Harms erfragt, ob die Zinsfestschreibung im Vertrag festgelegt ist.
FBL Kock erläutert, dass der Zeitpunkt der Zinsanpassung im Vertrag mit der EWE Wasser geregelt ist. Hier ist leider kein Verhandlungsspielraum gegeben.
RM Meyer teilt mit, dass die zentrale Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung ist und wir diesem Beschlussvorschlag zustimmen müssen.