Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 22.05.2015.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG bzw. § 95 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 437.400,42 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 67.515,69 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.

 

 

 


FBL Kock erläutert anhand der anliegenden Präsentation die wesentlichen Veränderungen der Bilanzpositionen des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. Anhand der Ergebnisrechnung wird das Zustandekommen des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses veranschaulicht. Die Entwicklung der Liquidität der Gemeinde Apen erläutert FBL Kock mit Hilfe der Finanzrechnung.

 

Zu dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes auf Seite 14 des Prüfungsberichtes erkundigt sich AM Schwarting, inwieweit bereits eine Auslagerung der Berechtigungsvergabe für die Finanzsoftware aus dem Fachdienst Finanzen erfolgt ist.

 

FBL Kock führt aus, dass  eine Auslagerung der Berechtigungsvergabe aus dem Amt für Finanzen schwierig umzusetzen ist. Wenn man den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes umsetzen wolle, müsste man die Berechtigungsvergabe an einen Mitarbeiter übertragen, der möglichst wenig mit der Finanzsoftware arbeitet. Dies ist aufgrund der kleinen Personalstärke fast unmöglich. Dadurch, dass die eigentliche Rechtevergabe in der Software auf Antrag des Fachdienstes Finanzen von der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) durchgeführt wird, kann sich aber kein Mitarbeiter der Gemeinde Apen eigenständig Rechte erteilen.

 

AM Schwarting regt weiter an, ein Antragsverfahren nach dem 4-Augen-Prinzip durchzuführen, so dass zum Beispiel das Personalamt einer Rechtevergabe zustimmen muss.

 

FBL Kock antwortet, dass die einzelnen Zugriffsrechte stark untergliedert sind. Man muss bei der Beauftragung der Rechtevergabe bereits genau wissen, welche Zugriffsrechte der jeweilige Mitarbeiter benötigt. Dieses Wissen ist aufgrund der täglichen Arbeit lediglich bei den Mitarbeitern aus dem Fachdienst Finanzen vorhanden.

 

Zu dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes auf Seite 13 des Prüfungsberichtes fragt AM Schwarting an, ob die nach § 41 (1) Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) erforderliche Dienstanweisung bereits erlassen wurde.

 

FBL Kock entgegnet, dass die geforderte Dienstanweisung derzeit erarbeitet wird.

 

AM Tammen bedankt sich bei den Mitarbeitern der Kämmerei für die geleistete Arbeit bei der Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses.

 

AM Orth fragt an, warum das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfungsbericht bei der Gesamtbetrachtung des Jahresabschlusses lediglich schreibt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Apen anzunehmen ist. Handelt es sich hierbei um eine Einschränkung?

 

FBL Kock führt aus, dass das Rechnungsprüfungsamt aufgrund der noch ausstehenden Prüfungen nicht bescheinigen kann, dass die dauernde Leistungsfähigkeit gegeben ist. Sie ist aufgrund der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 lediglich anzunehmen.

 

Bürgermeister (BM) Huber verlässt für die Abstimmung den Sitzungssaal. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0