Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 22.02.2016 wie folgt:

Zu TOP 7              Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, am 15.03.2016 gefasst. Die Behörden und Verbände, welche Anregungen zur erneuten öffentlichen Auslegung eingebracht haben, wurden über das Ergebnis der Abwägung informiert. Der Bebauungsplan ist am 15.04.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich  veröffentlicht worden.

- - - - -

Zu TOP 8              Bebauungsplan Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung

Auch hier wurde am 15.03.2016 der Abwägungs- und Satzungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Apen gefasst. Das Abwägungsergebnis wurde den entsprechenden Behörden etc. mitgeteilt. Der Bebauungsplan ist am 15.04.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich veröffentlicht worden.

- - - - -

Zu TOP 9              Bebauungsplan Nr. 122 – Apen, nordöstlich Am Esch

Der Rat der Gemeinde Apen hat am 15.03.2016 den Abwägungs- und Satzungs­beschluss zum vorgenannten Bauleitplan gefasst. Die Behörden und Verbände mit Anregungen wurden über das Abwägungsergebnis informiert. Der Bebauungsplan wurde mit der Bekanntmachung am 01.04.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich. Mit der Firma FEPA wurde ein Erschließungsvertrag geschlossen.

- - - - -

Zu TOP 10               43. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 113 – Apen, Hornskamp

Vom Verwaltungsausschuss wurde die Fortführung der Planung für das Gelände Hornskamp in Apen beschlossen. Die Niedersächsische Landgesellschaft ist zurzeit dabei, die Pläne für die öffentliche Auslegung vorzubereiten. Es können ca. 30 bis 32 Bauplätze aus dieser Planung dem Markt zur Verfügung gestellt werden. In der Gemeinde Apen herrscht eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.

- - - - -

Zu TOP 11               Herrichtung eines Wohnmobilstandortes in Augustfehn I

Beim Landkreis Ammerland wurde eine Teilaufhebung der am Einmündungsbereich Augustfehn-Kanal / Aper Tief befindlichen Landschaftsschutzverordnung beantragt. Ein Ergebnis steht noch aus, da zunächst noch grundsätzliche Fragen geklärt werden müssten, zum Beispiel die Belastbarkeit und der Zustand der alten Staaßen-Brücke. Die direkt vorbeiführende L 827 ist immissionsschutzrechtlich zu berücksichtigen. Aus naturschutz­fachlicher Sicht hält der Landkreis Ammerland den gewählten Standort für nicht geeignet.

Weiter wurde ein Antrag auf Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Ammerland bzw. Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zur Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 94, 1. Änderung, beim Landkreis Ammerland eingereicht. Dieses wurde abschlägig beschieden, der Landkreis wird jedoch die Wünsche der Gemeinde Apen bei einer Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms prüfen, wobei es hier aber auch einer städtebaulichen Begründung bedarf.