Sitzung: 17.05.2016 Bau- und Planungsausschuss
Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses vom
22.02.2016 wie folgt:
Zu TOP 7 Bebauungsplan
Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet
Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs-
und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, am 15.03.2016
gefasst. Die Behörden und Verbände, welche Anregungen zur erneuten öffentlichen
Auslegung eingebracht haben, wurden über das Ergebnis der Abwägung informiert.
Der Bebauungsplan ist am 15.04.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland
rechtsverbindlich veröffentlicht worden.
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Zu TOP 8 Bebauungsplan
Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung
Auch hier wurde am 15.03.2016 der Abwägungs-
und Satzungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Apen gefasst. Das Abwägungsergebnis
wurde den entsprechenden Behörden etc. mitgeteilt. Der Bebauungsplan ist am
15.04.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich
veröffentlicht worden.
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Zu TOP 9 Bebauungsplan
Nr. 122 – Apen, nordöstlich Am Esch
Der Rat der Gemeinde Apen hat am 15.03.2016
den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorgenannten Bauleitplan gefasst. Die
Behörden und Verbände mit Anregungen wurden über das Abwägungsergebnis
informiert. Der Bebauungsplan wurde mit der Bekanntmachung am 01.04.2016 im
Amtsblatt für den Landkreis Ammerland rechtsverbindlich. Mit der Firma FEPA
wurde ein Erschließungsvertrag geschlossen.
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Zu TOP 10 43.
Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 113 – Apen, Hornskamp
Vom Verwaltungsausschuss wurde die
Fortführung der Planung für das Gelände Hornskamp in Apen beschlossen. Die
Niedersächsische Landgesellschaft ist zurzeit dabei, die Pläne für die
öffentliche Auslegung vorzubereiten. Es können ca. 30 bis 32 Bauplätze aus
dieser Planung dem Markt zur Verfügung gestellt werden. In der Gemeinde Apen
herrscht eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.
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Zu TOP 11 Herrichtung
eines Wohnmobilstandortes in Augustfehn I
Beim Landkreis Ammerland wurde eine
Teilaufhebung der am Einmündungsbereich Augustfehn-Kanal / Aper Tief
befindlichen Landschaftsschutzverordnung beantragt. Ein Ergebnis steht noch
aus, da zunächst noch grundsätzliche Fragen geklärt werden müssten, zum Beispiel
die Belastbarkeit und der Zustand der alten Staaßen-Brücke. Die direkt
vorbeiführende L 827 ist immissionsschutzrechtlich zu berücksichtigen. Aus
naturschutzfachlicher Sicht hält der Landkreis Ammerland den gewählten
Standort für nicht geeignet.
Weiter wurde ein Antrag auf Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Ammerland bzw. Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zur Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 94, 1. Änderung, beim Landkreis Ammerland eingereicht. Dieses wurde abschlägig beschieden, der Landkreis wird jedoch die Wünsche der Gemeinde Apen bei einer Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms prüfen, wobei es hier aber auch einer städtebaulichen Begründung bedarf.