Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 22.05.2015.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG bzw. § 95 (1) NGO beschließt der Rat der Gemeinde Apen, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 437.400,42 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 67.515,69 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.

 


Fachbereichsleiter Kock erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Vor der Beratung und Abstimmung verlässt BM Huber für den Tagesordnungspunkt die Sitzung.