Sitzung: 14.06.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO beschließt der
Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der
Fassung vom 22.05.2015.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG bzw. § 95 (1) NGO beschließt der Rat
der Gemeinde Apen, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von
437.400,42 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das
Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 67.515,69 € der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.
Fachbereichsleiter Kock erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Vor der Beratung und Abstimmung verlässt BM Huber für den Tagesordnungspunkt die Sitzung.