FBL Tammen trägt seinen Situationsbericht zum Thema ,,Asyl“ vor:

 

Zur grundsätzlichen Problematik muss ich hier wohl keine Angaben mehr machen. In den Medien hört und sieht man täglich, welche Ausmaße die Flüchtlingsproblematik mittlerweile angenommen hat.

Bisher wurde für das Land Niedersachsen mit einer Aufnahmequote von ca. 45.000 Asylbewerbern ausgegangen. Mittlerweile liegt diese Zahl bei über 100.000.

 

Dem Landkreis Ammerland wurde vorgestern über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport für den Zeitraum September 2015 – Januar 2016 eine Aufnahmequote von 770 Flüchtlingen zugewiesen. Im Vorjahr waren es noch 523.

Der Aufnahmezeitraum lag in der Vergangenheit jeweils bei ca. 9 Monaten, jetzt liegt er mal bei gerade 4 Monaten. Danach wird jeweils neu festgelegt. Jeder kann sich vorstellen, dass die Quoten massiv nach oben gehen werden.

 

Von den im Jahre 2014 dem Landkreis zugewiesenen 523 Asylbewerbern wurden der Gemeinde Apen 42 Personen zugewiesen. Da sich die Aufnahmequote des Landkreises um 50 % erhöht hat, rechnen wir mit einer Quote von 70 Personen, wohlgemerkt für 4 Monate.

 

Glücklicherweise wurden der Gemeinde Apen mehrere freistehende Häuser angeboten, sodass dort etwa 50 Personen untergebracht werden können. Ich prognostiziere daher, die Quote der Gemeinde Apen, was die dezentrale Unterbringung anbetrifft, bis Ende Januar noch einmal erfüllen zu können. Sollte der Flüchtlingsstrom aber darüber hinaus weiterhin ungehemmt anhalten, stößt auch die Gemeinde Apen an ihre Grenzen.

 

AM Bruns möchte wissen, ob Altfälle, die bereits als Flüchtlinge anerkannt sind, die bereitgestellten Unterkünfte immer noch bewohnen oder ob diese Wohnungen schon wieder frei sind.

 

Aktuell gibt es laut FBL Tammen nur anerkannte oder laufende Verfahren. Bei Weggängen werden die Wohnungen schnell nachbelegt.

 

AM Meyer bittet um Auskunft, was mit den anerkannten Flüchtlingen passiert. Bleiben sie hier oder gehen sie weg?

 

FBL Tammen berichtet, dass die Flüchtlinge, die anerkannt werden, in den meisten Fällen in Großstädte verziehen, da dort ihre Verwandten und Bekannten wohnen.

 

AM Schwarting fragt an, wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter unter den Flüchtlingen sind.

 

Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder beträgt zwischen 40 und 50.

 

AM Bruns merkt an, dass Kindergarten- und  Krippenkinder oftmals nicht gleich einen Platz in ihrer jeweiligen Stätte erhalten. Er fragt sich, ob Flüchtlingskinder in diesen Fällen Vorrang haben.

 

FBL Tammen entgegnet, dass die Flüchtlingskinder genauso wie andere Kinder auf die Warteliste kommen.

 

Behindertenbeirat Töbermann erfragt, ob diese Kinder auch die Schule besuchen.

 

FBL Tammen teilt hierzu mit, dass die Kinder den Schulen zugeführt werden. Bezüglich Sprachverständigung gibt es in Rostrup eine Sprachlernklasse. Diese ist zurzeit jedoch leider überfüllt.

 

AM Scharting merkt an, dass sprechen lernen bei Kindergartenkindern bis hin zur 3. und 4. Klasse sehr schnell geht.

 

AM Rastedt erkundigt sich, ob noch Sachspenden benötigt werden. Woher weiß der Bürger was fehlt?

 

FBL Tammen klärt auf, dass bei jedem erstellten Bewilligungsbescheid über Asylleistungen eine Bescheinigung für die Tafel mitgeschickt wird. Die Fahrt zur Tafel wird dann von der Diakonie organisiert.

 

AM Bruns fragt an, ob Wohnraum nur in den Hauptorten zur Verfügung gestellt wird.

 

Daraufhin merkt FBL Tammen an, das alles angenommen wird, was menschenwürdig ist und somit auch durchaus auf Unterkünfte außerhalb der Hauptorte zurückgegriffen wird.

 

FBL Tammen teilt außerdem mit, dass sich manche Asylbewerber um die Instandhaltung der Grünanlagen der Schulen kümmern. Praktika wären rechtlich möglich. Ansprechpartner hierfür wäre der Landkreis Ammerland.

 

(Anlage: Aufstellung über die Aufnahmequote des Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport, Stichtag: 31.07.2015)