Sitzung: 13.12.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Satzung über die
Festlegung von Schulbezirken
in der Gemeinde Apen
Aufgrund der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds.
GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226)
in Verbindung mit § 63 Absatz 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung
vom 03.03.1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226) hat der Rat der Gemeinde Apen in
seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Grundschule Apen
Zum Schulbezirk der Grundschule
Apen in Apen gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 1) abgebildet ist.
§ 2
Janosch-Grundschule in Augustfehn I
Zum Schulbezirk der
Janosch-Grundschule in Augustfehn I gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der
auf anliegender Karte (Anlage 2) abgebildet
ist.
§ 3
Grundschule Nordloh
(1) Zum Schulbezirk der Grundschule
Nordloh gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 3) abgebildet ist.
(2) Das Gebiet der gesamten
Gemeinde Apen bildet den Schulbezirk für den Schulkindergarten an der
Grundschule Nordloh.
§ 4
Integrierte Gesamtschule
(1) Das Gebiet der gesamten
Gemeinde Apen bildet den Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule.
(2)
Auswärtige Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden.
§ 5
Ausnahmen
Die in dieser Satzung getroffenen
Änderungen der Schulbezirksgrenzen gelten nicht für die Schülerinnen und
Schüler, die vor Inkrafttreten der Satzung die Schulen der Gemeinde Apen
besuchen.
§ 6
Schulbezirkskarten
Die anliegenden Karten sind
Bestandteil der Satzung. Detaillierte Karten zur genauen Zuordnung können im
Rathaus der Gemeinde Apen eingesehen werden.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
(2) Die Schulbezirkssatzung in der Fassung vom 21.10.2014
tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3
RM Martz erläutert die Beschlussvorlage.