Sitzung: 23.01.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des
Finanzausschusses am 23.01.2017 besprochenen Vorgaben in den endgültigen
Haushaltsentwurf 2017 einzuarbeiten und diesen zur Verwaltungsausschusssitzung
am 28.02.2017 vorzulegen.
EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die
Änderungen und Ergänzungen des Haushaltes 2017. Grundlage war die Präsentation
vom Finanzausschuss vom 29.11.2016.
Insbesondere ist jetzt noch zu klären, ob bei der Nachmeldung
des Fachbereichs 4 bei der Erneuerung der Decken im EG und OG des Nordtraktes
der Oberschule die restlichen Decken im Nordtrakt saniert werden oder nur die
zwingend erforderliche Deckensanierung im Flur des Nordflügels.
AV Orth fragt, wie dringend die Sanierungen der Decken in der
Oberschule seien.
Bürgermeister (BM) Huber erklärt, dass es ein Problem mit der
Dämmung gibt, welches dringend behoben werden muss. 2 Klassen wurden in 2016
schon saniert.
GOI Rosendahl erläutert den Sachverhalt. Es würde
Kosteneinsparungen bringen, wenn beide Maßnahmen zusammengelegt werden.
Die Nachfrage aus den Reihen des Ausschusses, ob die
Beleuchtung in den Fluren im Zuge dieser Maßnahme ebenfalls erneuert und auf
LED-Beleuchtung umgerüstet wird, wird von GOI Rosendahl bejaht.
AM Scheiwe fragt, ob auch die EDV-Verkabelung mitgemacht
werden kann.
EGR Schubert weist darauf hin, dass die EDV-Verkabelung eine
extra Maßnahme im Haushalt darstellt.
Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, dass die komplette
Deckensanierung gemacht werden soll.
AM Scheiwe fragt, ob sich die Werbegemeinschaften an den
Gemeindeeingangsschilder beteiligen sollten.
EGR Schubert weist darauf hin, dass auch die Förderanteile
dann sinken, da die anderen Einnahmen mit einberechnet werden.
AV Orth hinterfragt, wie er sich die Schilder vorzustellen
hat.
BM Huber erklärt, dass es sich hierbei um Schilder handelt,
welche an den Landes- und Kreisstraßen an den jeweiligen Einfahrten in die Gemeinde
Apen aufgestellt werden. Die Schilder sollten nicht individuell für jeden
Ortsteil erstellt werden, sondern einheitlich auf die Gemeinde Apen hinweisen.
Er betont, dass sich die Planungen noch in einem frühen Stadium befinden und im
Wirtschaftsausschuss weiter thematisiert werden.
AV Orth weist bei der Investition der Klimaanlage für den
Serverraum auf die Zukunftsfähigkeit der Investitionen hin.
Bei den Investitionen in die Energiesäule auf dem
Viehmarktplatz erkundigte sich AM Wilken nach den Spezifikationen der geplanten
Energiesäule.
AM Dr. Habben fragt, ob auch E-Bikes an die Säulen
angeschlossen werden können.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die
Energiesäule enthält 4 CEE-Steckdosenanschlüsse. Diese Anschlüsse können in der
Regel nur von Wohnmobilen verwendet werden. Die Energiesäule ist daher nicht
zum Beladen eines E-Bikes geeignet. Die Erweiterung der Energiesäule um
Anschlussmöglichkeiten zum Beladen von E-Bikes würde die Kosten immens
steigern.
RM Brand findet den Parkplatz bei der Hengstforder-Mühle als
Wohnwagen Stellplatz besser und hinterfragt die Investition am Viehmarktplatz.
AM Reil und BM Huber weisen darauf hin, dass der
Viehmarktplatz nur als kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit dienen soll. Bei der
Paddel- und Pedalstation ist eine eher langfristige Verweildauer möglich.
AM Dr. Habben erkundigt sich nach den Mehrerträgen bei einer
Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 %.
EGR Schubert weist darauf hin, dass sich durch die Erhöhung
des Hebesatzes auch die zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht. Im
Wirtschaftsausschuss werden die Auswirkungen einer Hebesatzerhöhung m Bereich
der Gewerbesteuer näher erörtert.
Anmerkung
der Verwaltung:
Beiliegend
wird eine Beispielrechnung aufgestellt in der auf die Auswirkungen einer
Erhöhung der Grundsteuer eingegangen wird.
330 % bei
einem Messbetrag von 103,28 € sind 340,82
€
340 % bei
einem Messbetrag von 103,28 € sind 351,15
€
Differenz 10,33
€
Grundsteuer
B 330 % in der Gemeinde Apen 2017 1.389.211,09
€
Grundsteuer
B 340 % in der Gemeinde Apen 2017 1.431.308,40
€
Differenz 42.097,31
€
AV Orth betont, dass der Haushalt 2017 auf die nötigsten
Maßnahmen beschränkt ist. Die Gemeinde Apen gönnt sich hierbei keinerlei Luxus.
Es bleibt festzuhalten, dass sich die Entwicklung der Gewerbesteuer nicht so
positiv verhält, wie es in umliegenden Gemeinden der Fall ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |