Sitzung: 07.03.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Satzungsbereichs gemäß § 34 Abs. 4 BauGB – Augustfehn III, Stahlwerkstraße und
Am Kanal – vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe
zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde in
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2
a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den oben genannten Satzungsbereich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbereich Augustfehn III, Stahlwerkstraße und Am Kanal, öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.