Sitzung: 07.03.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Nachfolgende Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und
Schüler aus der Gemeinde wird aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 mit der
Stadt Oldenburg abgeschlossen:
Vereinbarung
Zwischen
der Stadt
Oldenburg (Oldb), vertreten durch den Oberbürgermeister,
und
der
Gemeinde Apen, vertreten durch den Bürgermeister,
wird gemäß § 104 Satz 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Im Schuljahr 2017/2018 wird an den Gymnasien in Niedersachsen
wegen der Umstellung vom 8-jährigen (G8) auf den 9-jährigen (G9) gymnasialen
Bildungsgang keine Einführungsphase mit anschließender Qualifikationsphase
angeboten. Für Schülerinnen und Schüler von Real- und Oberschulen mit
Erweitertem Sekundarabschluss I, die 2017/2018 in die gymnasiale Oberstufe
aufgenommen werden möchten, wird auf Initiative der Niedersächsischen
Landesschulbehörde an einem Gymnasium in der Stadt Oldenburg eine zusätzliche
Einführungsphase eingerichtet. Geplant ist eine Aufnahme am Neuen Gymnasium
Oldenburg. Sollte es durch erhöhte Anmeldezahlen zu Kapazitätsproblemen kommen könnte
die Beschulung von einem anderen Gymnasium der Stadt Oldenburg übernommen
werden. In die Einführungsphase und die Qualifikationsphase werden auch
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet
der Gemeinde Apen aufgenommen. Aufgenommen werden auch Schülerinnen und Schüler
des letzten G8-Jahrgangs, die die Einführungsphase oder die Qualifikationsphase
wiederholen müssen.
§ 2
Sachkostenbeteiligung
Die Gemeinde Apen erklärt sich bereit, für die nach § 1
aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Apen einen Sachkostenbeitrag in Höhe von
jährlich 1.280,00 Euro je Schülerin/ Schüler an die Stadt Oldenburg zu zahlen.
§ 3
Abrechnung
des Sachkostenbeitrags
Maßgebend für die Abrechnung des Sachkostenbeitrags ist der
Stichtag für die Erhebung der amtlichen Schulstatistik des Niedersächsischen
Kultusministeriums. Änderungen im Laufe des weiteren Schuljahres bleiben
unberücksichtigt. Die Stadt Oldenburg erstellt anhand der von der Schule
gemeldeten Daten eine Abrechnung und fordert den sich daraus ergebenden
Sachkostenbeitrag von der Gemeinde Apen mit einer prüfbaren Rechnung an.
§ 4
Inkrafttreten
und Dauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/2018
am 01.08.2017 in Kraft und gilt bis zum Ende des Schulbesuchs der nach § 1
aufgenommenen Schülerinnen und Schüler.
§ 5
Aufnahme
nach Vertragsende
Nach Ablauf der in § 4 genannten Vertragsdauer erfolgt eine
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Apen lediglich
entsprechend der gesetzlichen Regelungen im NSchG.
Oldenburg, den
Apen, den
Stadt Oldenburg Gemeinde
Apen
Der Oberbürgermeister Der
Bürgermeister
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RH Martz erläutert die Beschlussvorlage.