Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 58. Flächen­nutzungsplanänderung der Gemeinde Apen – Tange, Bucksander Weg – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – mit einem allgemeinen Wohngebiet. Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.04.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für die o.g. Bauleitpläne die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

Die Vermarktung erfolgt nach dem sogenannten „Godensholter Modell“.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. In den drei Teilbereichen der 26. Flä­chen­nutzungsplanänderung wurden mit den Landwirten städtebauliche Verträge abgeschlossen. Anhand einer Präsentation wird der Ablauf der verschiedenen Wohn­bau­planungen in Tange gezeigt. Im Flächennutzungs­plan von 1995 wurde eine Erweiterung der sog. Delger-Siedlung dargestellt, welche mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich III, zugunsten einer Darstel­lung von Wohnbauflächen nördlich der Grundschule und am Bucksander Weg aufgegeben wurde. Politischer Wille war, dass in Nordloh und Tange Wohnbaugrundstücke entstehen können.

Für den Bereich am Bucksander Weg wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, die Grund­stücke waren innerhalb kurzer Zeit größtenteils veräußert und bebaut, so dass erneut Bedarf für eine Planung besteht. Bei den Flächen nördlich der Grundschule wird das Entstehen einer Splittersiedlung befürchtet, welche aus städtebaulichen Gründen nicht statthaft ist. Die vorhandene Bebauung befindet sich im südlichen Bereich der Tanger Hauptstraße, weiter nördlich sind keine zusammenhängenden Siedlungsbereiche erkennbar. Die Fläche an der Moorstraße / Ecke Tanger Hauptstraße kann nicht beplant werden, da die Immissionen eines benachbarten  landwirtschaftlichen Betriebes dem entgegenstehen. Für die Fläche am Bucksander Weg sieht die Landwirtschaftskammer Oldenburg in einer Ausbreitungsberechnung keine Schwierigkeiten. Der Eigentümer ist bereit, die Flächen an die Gemeinde zu veräußern. Die Infrastruktur ist vorhanden durch den Bereich Altona. In dem benachbarten Sondergebiet für die Gastronomie könnten noch weitere Übernachtungsmöglichkeiten entstehen.

Die Planung Bucksander Weg ist jedoch bei Bürgern und Landwirten nicht unumstritten. In einem Gespräch im Februar 2017 mit den örtlichen Funktionsträgern und Vertretern aus der Landwirtschaft konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Von Seiten der Landwirtschaftskammer wird die Fläche als geeignet angesehen. Die zu beplanende Teilfläche ist ca. 1,2 ha groß und würde 9 Bauplätze mit einer Erschließungsstraße vom Bucksander Weg zum Schedemannsweg aufweisen. Die Größe der Baugrundstücke soll wie im Gebiet Altona um 1.000 m² liegen.

Anschließend wird anhand der Präsentation die Wertigkeit der verschiedenen Flächen aus der Flurbereinigung Tange erklärt. Die Flächen nördlich der Grundschule in Nordloh-Kanal werden mit 62 bis 64 Wertpunkten (Ackerland) beziffert, die Fläche Moorstraße / Ecke Tanger Hauptstraße mit 66 Wertpunkten (gutes Ackerland)  und das zu beplanende Grundstück am Bucksander Weg mit 52 Wertpunkten (Grünland). Hierbei ist nicht die heutige Nutzung maßgebend, sondern der im Flurbereinigungsverfahren festgestellte Bodenzustand etc. Auch die Ausgleichszahlungen bei einem Verkauf bzw. Tausch orientieren sich an diesen Wertpunkten.

Anschließend erklärt die Verwaltung die mit den Landwirten abgeschlossenen städte­bau­lichen Verträge. In den drei großen Verfahrensgebieten zur 26. Flächennutzungs­planänderung (I Augustfehn II/III, II Godensholt und III Nordloh/Tange) wurde die Bauleitplanung auf ein Minimum heruntergefahren. In Augustfehn III ist in der letzten Ratssitzung ein Satzungsgebiet zwecks Schließen von Baulücken beiderseits des Augustfehn-Kanals beschlossen worden, in Godensholt wird ein Bereich Am Kurzen Tangen ohne Bauleitplanung für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt. In Tange ist entlang der Straße Am Ebenkamp eine Mischgebietsfläche entstanden, welche zur Hälfte einem Landwirt gehörte und getauscht wurde. Altona und die Mischgebietsfläche in der Nähe der Diskothek wurden aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt.

In der Gemengelage stehen Landwirtschaft, Wohnen und Gewerbe auf gleicher Stufe. Die Gemeinde hat sich in den städtebaulichen Verträgen verpflichtet, die verbleibenden schutzwürdigen landwirtschaftlichen Interessen der Landwirte in ihrer zukünftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplanung mit dem ihnen zukommenden Gewicht als abwägungsrelevanter Belang ohne prinzipiellen Nachrang gegenüber den Interessen der Gemengelageregelung zu berücksichtigen.

Dies bedeutet, dass den Landwirten zugesichert wurde, Planungen auf Augenhöhe zu betreiben. Vorhandene landwirtschaftliche Belange werden im Wege der Abwägung berücksichtigt. Die bereits im Vorfeld eingegangenen Schriftstücke werden in das Verfahren einfließen und in die Abwägung mit einbezogen.

Der Ausschuss zeigt sich überrascht von der Reaktion der Bewohner von Tange, da der Wunsch nach weiteren Baugrundstücken unter anderem auch aus der Bevölkerung kam (Ortsverein, Bezirksvorsteher, Seniorenbeauftragter etc.).. Bereits vor Jahren wurde den kleineren Orten zugestanden, dort ebenfalls für Baumöglichkeiten zu sorgen und nicht nur die beiden Hauptorte Apen und Augustfehn zu berücksichtigen. Bei der Planung Altona sind gar keine Bedenken geäußert worden.

Aus diesem Grund war es für die Ratsmitglieder ein logischer Schritt, die Siedlung zu erweitern. Tange ist ein homogenes Dorf, hat aber auch seine Zwistigkeiten. Die typische Großfamilie gibt es kaum noch, so dass Betreuung für Jung und Alt erforderlich ist. Kleine Wohnungen sind überall gefragt. Ein Gebiet mit 9 Bauplätzen ist überschau­bar. Für Einheimische wird so bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Geruchsbelästi­gungen durch die Landwirtschaft treten nicht permanent auf, sondern sind zeitlich beschränkt. Im weiteren Verfahren werden den Bedenken Rechnung getragen. Die Bauleitplanung stellt sich als Dialog dar. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, für die Landwirtschaft Flächen bereitzustellen. Sofern eine landwirtschaftliche Nutzung gewünscht wird, muss die Landwirtschaft die Fläche erwerben bzw. pachten.

Dem wird entgegengehalten, dass es in dieser Planung viel Wenn und Aber gibt. Wenn geplant wird, sollten alle 100 %ig dahinterstehen. In Apen und Augustfehn entstehen großflächig Bauplätze. Die Zeiten, wo Alt und Jung zusammenwohnen, sind vorbei. Leer stehende alte Gebäude werden von jungen Leuten angekauft und saniert, da sie diese bezahlen können. So wird der Altbestand gesichert. Es werden Bedenken geäußert, dass landwirtschaftliche Flächen verloren gehen. Die Wertpunkte betrachten die Bodenqualität, aber Zuschnitt und Lage des Grundstücks sind ebenfalls wichtige Aspekte. Der Bereich ist kein idealer Platz für ein neues Baugebiet.