Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Anhand einer Präsentation werden die einzelnen Bebauungspläne aufgelistet, in denen kein Ausschluss von Vergnügungs­stätten vorliegt. In den Baunutzungsverordnungen von 1962 bis 1977 sind Vergnügungs­stätten nicht aufgeführt, in der Baunutzungsverordnung von 1990 sind sie in Mischge­bieten mit überwiegend Gewerbe erlaubt, ansonsten nur im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die Gemeinde Edewecht hat einen Aufstellungsbeschluss veröffentlicht, dass Bebau­ungs­pläne geändert werden, um die Zulässigkeit von Vergnügungs­stätten in planungs­rechtlicher Hinsicht zu steuern. Weiter wurde die Aufstellung von einfachen Bebauungs­plänen für verschiedene Bereiche veröffentlicht.

In der Gemeinde Apen könnte gleich verfahren werden, wobei es zweckmäßig ist, die Planungen bis zum Schluss durchzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass eine evtl. Veränderungssperre Erfolg hat. Für den Bereich Godensholt einen neuen Bebau­ungs­plan für den Ortskern mit erweitertem Geltungsbereich aufzustellen wäre zweckmäßig.

Vom Ausschuss wird insgesamt die Notwendigkeit gesehen, auch in der Gemeinde Apen eine Steuerung von Vergnügungsstätten durchzuführen. Ein entsprechender Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss soll in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten werden.