Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Investor stellt ein Plankonzept für eine mögliche Bebauung der freien Fläche südlich der Straße Am Bach in Apen vor. Der Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Apen weist an dieser Stelle ein Mischgebiet und eine Spielplatzfläche einschließlich fußläufiger Anbindung an die Straße Am Bach auf. Die Umsetzung des Spielplatzes ist seitens der Gemeinde nicht geplant, da der Bedarf nicht vorhanden ist.

Auf dem Gelände sollen sechs Reihenhausanlagen mit je drei kleingliedrigen Wohn­einheiten entstehen. Zusätzlich werden die benötigten Parkflächen geschaffen sowie eine private Wegeverbindung zu den einzelnen Häusern. Von Vorteil wäre eine Ver­breiterung der Straße Am Bach, um einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die Bebauung soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, wobei im ersten Bauab­schnitt vier Reihenhausanlagen entstehen sollen. Durch den Einbau von Sonnen­kollektoren, einem Blockheizkraftwerk, Wärmepumpen und Eisspeicher soll die gesamte Anlage CO2-neutral und energieautark werden. Ein entsprechender Technikraum ist vorgesehen.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Vom Ausschuss wird die Planung begrüßt, da aufgrund des demografischen Wandels vermehrt kleine Wohneinheiten gefragt sind. Es handelt sich um eine Innenverdichtung

Auf Anfrage teilt der Investor mit, dass die Wohnungen vermietet werden sollen. Straße und Technikraum werden von den Eigentümern unterhalten. Hierfür soll eine Genossen­schaft gebildet werden. Entlang der Emsstraße sind ein Einfamilienhaus und ansonsten eine Bebauung wie an der Straße Am Bach geplant, wobei zunächst abgewartet wird, wie dieses Konzept angenommen wird.

Die Verwaltung erläutert, dass die Straße Am Bach durch den Baustellenverkehr und auch später durch den vermehrten Anliegerverkehr stark in Anspruch genommen wird. Es handelt sich um eine sehr alte Siedlungsstraße in einem relativ guten Zustand. Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, welcher auch die Straße Am Bach mit umfasst.

Vorgesehen ist, den Tagesordnungspunkt am 12.06.2017 in der nächsten Bau- und Planungsausschusssitzung zwecks Beratung über den Aufstellungs- und Auslegungs­beschluss wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Vorher soll noch eine Information der Anlieger im Rathaus in Apen erfolgen. Diese ist zwar nach dem Baugesetzbuch nicht erforderlich, dient aber dazu, das Meinungsbild aus dem Planungsumfeld zu erfahren.