Sitzung: 24.10.2017 Bau- und Planungsausschuss
Die Verwaltung erläutert die
Beschlussvorlage. Das Bebauungsplangebiet steht größtenteils im Eigentum der
Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Der Niedersächsische Städte- und
Gemeindebund (NSGB) hat Apen als Partner für das Projekt Gemeinde 5.0 auf den
Weg gebracht, um in der Zukunft verschiedene Wohnformen im ländlichen Raum zu
schaffen. Die NLG wird den Bereich als „Leuchtturmprojekt“ behandeln. Viele Interessengruppen
und Investoren werden gemeinsam das Projekt mit Leben erfüllen.
Anhand einer Präsentation
stellt die NLG das Projekt Gemeinde 5.0 vor. Der NSGB hat gemeinsam mit der
Landesregierung Überlegungen angestellt, wie mit dem demografischen Wandel im
ländlichen Raum künftig umgegangen werden kann. Ebenso sollen Klimawandel und
Energiewende berücksichtigt werden. Die NLG wird hierbei als Schnittstelle
zwischen den Gemeinden und dem Land tätig.
Ein Ziel ist, die
Bevölkerung vor Ort für diese Zukunftsthemen zu sensibilisieren. Das Risiko
trägt hierbei die NLG, da sie das Gebiet beplanen, erschließen und vermarkten
wird. Zurzeit ist der Bauzins sehr niedrig, was zu einem Bauboom mit einem
täglichen Flächenverbrauch von ca. 68 ha führt. Von Seiten des NSGB wird das
Engagement der NLG sehr positiv gesehen, dass im ländlichen Raum die
Entwicklung verschiedener Wohnquartiere gefördert wird. Hierfür ist eine
gewisse Flexibilität in der Planung erforderlich.
Für das Projekt 5.0 konnten
unterschiedliche Projektpaten gewonnen werden. Die EWE als Energieversorger
bietet neue Technologien an, um zum Beispiel gut ausgestattete Arbeitsplätze
vor Ort vorzuhalten. So könnten für das Arbeiten vor Ort Büros mit Telearbeitsplätzen
entstehen, wodurch lange Fahrtzeiten zu den Dienststellen entfallen würden
(Arbeitsplatz zu den Menschen bringen). Dies würde zu einem verringerten
Energieverbrauch und mehr Freizeit für die Mitarbeiter führen. Weitere Themen
sind verbesserte Kommunikation und E-Mobilität.
Auch die AOK hat sich als
Projektpate zum Thema Gesundheitsprävention eingebracht. Der demografische
Wandel ist ein Kostenfaktor für die AOK. Es soll versucht werden, die Menschen
aus den Wohnungen nach draußen zu sportlicher Betätigung zu animieren.
Die VGH sieht als
Projektpate vor allem die Förderung von sicheren Nachbarschaften, um die
Einbrüche im ländlichen Raum zu minimieren und dem Sicherheitsbedürfnis des
Einzelnen entgegenzukommen. Durch die Anlegung unterschiedlicher Wohnquartiere
können engagierte und wachsame Nachbarschaften entstehen.
Vom Sparkassenverband
Niedersachsen wird das Thema Werthaltung der Immobilien eingebracht.
Weitere Projektpaten wie Post,
Fraunhofer Institut u.a. werden sich ebenfalls einbringen.
Die Geschäftsführung der NLG
in Hannover hat beschlossen, bei dem
Projekt Gemeinde 5.0 in Vorleistung zu gehen und mit den Vorplanungen für die
neue Brücke zu beginnen, bevor der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Es werden
verschiedene Studien in Auftrag gegeben zur Verwendung regenerativer Energie,
alternativer Verkehrsmittel wie Car-Sharing oder E-Mobilität etc. Für
ausgewählte Bereiche finden städtebauliche Wettbewerbe statt. Die NLG möchte
auch weiterhin die Bürger bei diesem Verfahren einbinden, zum Beispiel bei der Nutzung von öffentlichen
Räumen.
Als besonderer Name / Signet
für das Projekt wurde der Begriff „Ammerfehn“ geprägt. Dieser Begriff soll für
sämtliche Präsentationen in der Öffentlichkeit verwendet werden.
Zum Schluss stellt die NLG
den Bebauungsplan für das Auslegungsverfahren vor. Die neue Brücke bindet im
Norden das Plangebiet an die Stahlwerkstraße an, in diesem Bereich werden ca.
16 Parkplätze geschaffen, um die Parksituation bei der Kirche zu entlasten.
Weitere Anbindungen des Baugebietes erfolgen an der Burgstraße und am Bahnweg
zur Haupterschließungsstraße. Ein Regenrückhaltebecken sowie offene Gräben
sorgen für einen geregelten Oberflächenwasserabfluss. Die Entwässerung der
Kastanienstraße wird hierbei an das neue Baugebiet angeschlossen, der Durchlass
unter der Bahn wird geschlossen.
Die mittig im Plangebiet
belegene Grünfläche soll einer „erlebbaren“ Nutzung zugeführt werden, wobei
hier Pflegepatenschaften entstehen könnten. Entlang der Bahnlinie wird ein
5 m hoher Lärmschutzwall errichtet. Innerhalb des Plangebietes wird zum
Teil passiver Lärmschutz erforderlich werden. In den Randbereichen ist eine
eingeschossige Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, die mittig
belegenen Flächen werden für eine verdichtete Bauweise in zweigeschossiger
Bauweise vorgehalten, wobei die Firsthöhe auf 11,50 m festgelegt wird.
Die Bekanntmachung der
Auslegung erfolgt am 25.10.2017, der Plan liegt in der Zeit vom 02.11.2017 bis
einschließlich 01.12.2017 im Rathaus in Apen öffentlich aus, der Abwägungs- und
Satzungsbeschluss hierzu soll am 12.12.2017 vorberaten werden.
Vom Ausschuss wird auf die
frühzeitige Einbindung der Bevölkerung in die Planung hingewiesen. Das
seinerzeit vorgestellte Grundkonzept spiegelt sich in dem Plan wieder. Durch
die umgebende Infrastruktur können Geschäfte, Ärzte, Schulen, Bahnhof usw. mit
kurzen Wegen erreicht werden. Neben anderen Wohnquartieren soll sozialverträglicher
Wohnraum zu günstigen Konditionen entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden
sollte die Nähe zur Universität in Oldenburg und zum Bundeswehrkrankenhaus in
Westerstede. Das Gebiet ist auch für Pendler interessant aufgrund der guten
Anbindung an Bahn und Autobahn. Ein weiteres Thema ist die Inklusion, hier
gibt es erste Ansätze bei der Ammerländer Wohnungsbau, Wohngruppen für
Behinderte und Nichtbehinderte zu schaffen.
Der Name „Ammerfehn“ sollte nach Ansicht des Ausschusses in den Fraktionen noch überdacht werden, die Ortsbürgervereine könnten hierbei ebenfalls um Vorschläge gebeten werden.