Beschluss: zurückgestellt

 

 


VA Siefert erläutert die Sachlage anhand der Beschlussvorlage VO/312/2017 (Anlage 1), der Stundentafel der IGS (Anlage 2) und einer Power-Point-Präsentation (Anlage 3).

 

Weitere Ausführungen zum Thema erfolgen durch VA Taute und VA Sänger anhand einer zweiten Power-Point-Präsentation (Anlage 4).

 

VA Sänger merkt an, dass es sich bei der ermittelten Summe lediglich um einen Schätzwert handelt. Es besteht keine Gewähr für die Korrektheit. Die Summe dient als Orientierungswert der Kosten für einen möglichen Anbau.

 

Da auszuwertende Zahlen und Daten erst kurzfristig vorlagen, spricht BM Huber seinen Dank für die schnelle Ausarbeitung aus. Er erklärt, dass es sich um eine erhebliche aber realistische Summe handelt. Hierbei handelt es sich um ein „Rundum-sorglos-Paket“, darin enthalten sind die Kosten für das Herrichten und Erschließen, die Baukonstruktion, Technische Anlagen, Außenanlagen, die Ausstattung und Baunebenkosten. Sollte eine Entscheidung für einen Anbau an der IGS/OBS Augustfehn I ausgesprochen werden, weißt BM Huber darauf hin, dass dieses Projekt aufgrund der derzeitigen Auslastung nur von externen Unternehmen durchgeführt werden kann.

 

Ausschussmitglied (AM) Orth merkt an, dass gegenüber einem Jahr und heute ein gewaltiger Unterschied besteht. Der Start der IGS wurde von der Politik, der Schule und der Verwaltung befürwortet. Die Schulform läuft kaum zwei Monate und dann wird angesprochen, dass die Anzahl der Räume nicht genügt und die Schule nächstes Jahr so nicht vernünftig geführt werden kann.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Schulform wurde 3-Zügig genehmigt. Tatsächlich weißt die IGS Augustfehn I eine 4-Zügigkeit fest.

 

Eine Entscheidung kann heute nicht gefällt werden. Über eine Summe von fast 5 Millionen Euro muss erst innerhalb der Fraktion beraten und anschließend ein Gespräch mit der Kämmerei der Gemeinde geführt werden. Es stehen mehrere Projekte an, die ebenfalls über die nächsten Jahre realisiert werden müssen; der Ausbau des Verwaltungstraktes der IGS/OBS Augustfehn I, sowie die Erweiterung des Gebäudes und die Erneuerung der Mensen in der Schule Apen und der Janosch Grundschule. Es besteht eine Gesamtverantwortung für alle und es sollte eine Überprüfung ohne Eile und in aller Sorgfalt erfolgen. Die Entscheidung die heute getroffen wird, hat eine Auswirkung auf die nächsten 5 – 10 Jahre.

 

AM Ehlers stimmt dem gesagten zu und ist auch dafür über so eine Summe erst in den Fraktionen zu debattieren.

 

EGRin Schubert wirft ein, dass für die Mensen der Grundschule Apen und Janosch Grundschule Augustfehn I jeweils 400.000,00 € im Investitionsplan für 2019 eingeplant wurden. Wenn die Janosch Grundschule Räumlichkeiten der Bürgerschule übernehmen kann und an der Schule Apen Räumlichkeiten der Oberschule für die Grundschule frei werden, kann mit den eingeplanten Mitteln ausgekommen werden.

 

Lehrervertreter (LV) de Vries erklärt, dass das Problem mit dem Raummangel an der IGS/OBS Augustfehn I bereits im kommenden Jahr auftreten wird. Es muss jetzt geplant werden. Eine Summe von fast 5 Millionen Euro ist überraschend, aber wenn Förderkonzepte in Anspruch genommen werden können, wird sich diese Summe evtl. verringern lassen.

 

AM Conring stimmt allem bisher Gesagten zu. Wichtig ist es nun die Sachlage mit Muße anzugehen und alle Punkte zu berücksichtigen. Die genannte Summe bezieht sich ausschließlich auf den Anbau für die IGS/OBS Augustfehn, gewünscht wäre eine Gesamtsumme aller notwendigen Umbaumaßnahmen.

 

EGRin Schubert erklärt, dass es sich um eine schwierige Situation handelt. Eine genaue Aufstellung der Mittel für das Haushaltsjahr 2018 konnte noch nicht zusammengetragen werden. Das Haushaltsjahr 2017 läuft besser als erwartet, da in einigen Bereichen, wie z.B. Gewerbesteuer, mehr Einnahmen erzielt werden konnten als geplant. Es ist sehr wahrscheinlich, dass keine weiteren Kredite aufgenommen werden müssen, da viele Maßnahmen noch nicht so weit wie geplant sind und ins nächste Jahr verschoben werden müssen. Dadurch wird sich aber eine Aufnahme von Krediten lediglich in die Zukunft verschieben. Ebenfalls wird sich in 2018, aufgrund der besseren Einnahmen 2017, der Zuschuss des Landes für die Gemeinde verringern.

Der Ausbau des Verwaltungstraktes an der IGS/OBS Augustfehn I wurde bereits in den Haushalt mit eingeplant und ist ohne Zuschüsse möglich. Im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsfonds – KIP II ist für ganz Niedersachsen eine Summe von 289 Millionen Euro eingeplant. Für das KIP II haben bereits fast alle Gemeinden in Niedersachen ein Projekt angemeldet und die Gemeinde Apen wird ca. 250.000,00 € erhalten können.

Bei der hier genannten Summe von 4,8 Millionen Euro kann festgehalten werden, dass nicht alles, aber doch das Meiste kreditfinanziert werden müsste.

 

AM T. Huber merkt an, dass vor 1 ½ Jahren beschlossen wurde, dass eine IGS gewünscht wird und es überraschend ist, dass jetzt eine so große Raumproblematik auftritt. Es ist sicher, dass Ausbesserungen, Verbesserungen und ein Anbau an der IGS/OBS Augustfehn I erforderlich sind. Doch diese Maßnahmen müssen ausführlich in den Fraktionen diskutiert werden. Ein Gesamtkonzept für alle Schulen ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die IGS muss auf den Weg gebracht werden und hat oberste Priorität.

 

AM Orth widerspricht dem teilweise. Es muss ein Gesamtkonzept für alle Schulen erstellt werden. Die Gesamtkosten müssen bekannt sein, denn es wird ein Thema der nächsten 3-4 Jahre bleiben. Dieses Projekt besteht in ganz neuen Dimensionen und es muss Sorgfalt vor Eile gelten.

 

LV de Vries wirft ein, dass der angesprochene Raummangel nicht erst seit kurzem besteht, sondern schon lange bekannt war. Bisher haben sich die Schulen mit den vorhandenen Räumlichkeiten ausgeholfen und jetzt bläht sich das Problem auf.

 

AV Martz fragt an, ob Einwände bestehen, dass die Besucher Herr Knade (stellvertretender Schulleiter) und Frau Finschow (didaktische Leitung) kurz Stellung nehmen. Es werden keine Einwände geltend gemacht.

Frau Finschow erklärt, dass ein solcher Raummangel nicht existieren würde, wenn die Schule eine OBS geblieben wäre, da dann lediglich eine 2-Zügigkeit bestehen würde. Die Frage ist, ob dies im Sinne der Gemeinde gewesen wäre. Der Schulstandort Augustfehn I wäre so nicht gesichert gewesen. Des Weiteren besteht Lehrermangel an der Schule und es kann gesagt werden, dass dieses Problem bestehen bleibt, solange die Schule nicht auch für Lehrer attraktiver wird.

 

Herr Knade ergänzt, dass er erst kürzlich sechs erfolglose Bewerbungsgespräche für die Einstellung einer Englischlehrkraft geführt hat. Nachdem 80.000,00 € in den Multifunktionsraum investiert wurden, konnte ein qualifizierter Lehrer für den Bereich der Naturwissenschaften angeworben werden. Es handelt sich folglich um Investitionen in die Zukunft.

 

AM Mundt merkt an, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt, einmal was gewünscht wird und was wirklich notwendig ist. Ein Gesamtplan, was  durch die Gemeinde finanziert werden kann, muss aufgestellt werden. Dass ein Anbau an die IGS/OBS Augustfehn I notwendig ist, ist allen bewusst. Aber ein solches Projekt muss vernünftig ausgearbeitet werden und finanzierbar sein.

 

BM Huber wirft ein, dass das Bauamt aufgrund der hohen Auslastung ein solches Projekt nur begleitend durchführen kann. Eine solche Summe muss gut durchdacht sein und stellt die Gemeinde Apen vor eine neue Herausforderung. Belastbare Zahlen über eine Grobschätzung hinaus, können auch bis zur Verabschiedung des Haushaltes nicht geliefert werden.

 

AV Martz erklärt, dass das Konzept der Schule einwandfrei und verlässlich ist. Nicht alles ist dem Ausschuss neu, lediglich die Summe für den Anbau war noch nicht bekannt. Sinnvoll wäre es, heute eine Entscheidung zu treffen. Eine Ablehnung des Beschlusses wäre allerdings nicht ratsam, da dieses Thema dann lediglich nur verschoben wird. Es wird ansonsten vorgeschlagen, den TOP auszusetzen.

Des Weiteren ist die Beratungsfolge zu beachten. Sollte es heute zu einer Entscheidung kommen, wäre diese lediglich ein Vorschlag für den Verwaltungsausschuss und anschließend für den Rat.

 

AM Orth merkt nochmals an, dass eine solche Summe heute zum ersten Mal erwähnt wurde und auch die gesamten Auswirkungen eines Anbaues an der IGS/OBS Augustfehn I noch nicht bekannt sind. Die Fraktionen müssen diese Maßnahme durchsprechen und auch die Gemeinde muss prüfen, wie der Anbau finanzierbar ist und dennoch andere Aufgaben weiter erfüllt werden können.

 

AV Martz schlägt vor, dass der Tagesordnungspunkt „Schulformübergreifendes Raumkonzept“ zurückgestellt wird. Es werden baldige Sitzungen zu diesem TOP in den einzelnen Fraktionen abgehalten und anschließend wird eine weitere Schulausschusssitzung stattfinden.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der neue Termin für die Schulausschusssitzung ist der Montag der 27.11.2017 um 18:00 Uhr im Rathaus.