Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2017 vorgestellten Änderungen bei der Gebührenfestsetzung für den Friedhof Augustfehn II werden befürwortet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung entsprechend anzupassen und in der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.12.2017 wieder vorzulegen.

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Struktur und die rechtliche Stellung des Friedhofvereins Augustfehn. Weiter erläutert sie die Ergebnisse der letzten Gebührennachkalkulation aus dem Jahre 2016. Hieraus geht unter anderem hervor, dass sich in den letzten Jahren hohe Defizite bei der Kapellenbenutzung und bei der Friedhofsunterhaltung angesammelt haben. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Friedhofsunterhaltungsgebühr auf 15,-€ pro Jahr zu erhöhen. Außerdem soll die Bestattungsgebühr zukünftig erhöht werden und die Gebühr für die Kapellenbenutzung beinhalten.

 

Zur Diskussion, ob die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr im Vorfeld für die gesamte Laufzeit des Grabnutzungsrechtes erhoben werden sollte, führt AM Meyer aus, dass dadurch erhebliche Verwaltungskosten eingespart werden können.

 

Die dadurch entstehenden Probleme in der Umsetzung werden von EGR Schubert geschildert.

 

AV Orth regt an, die Diskussion in die Fraktionen zu überstellen und im nächsten Finanzausschuss neu zu beraten.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1