Sitzung: 19.12.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der „Vereinbarung
zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen
Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ vom
12.12.2016 ist die Einstellung von Personal für die Schulsozialarbeit
vollständig dem Aufgabenbereich des Landes Niedersachsen zugeordnet. Der Antrag
der Grundschulen auf Einstellung einer Schulsozialarbeiterin / eines
Schulsozialarbeiters durch die Gemeinde Apen wird abgelehnt.