Sitzung: 19.12.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 123 – Hengstforde und
Augustfehn I, nördlich der Bahn – gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates
der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der Auslegung des Bebauungsplans Nr.
123 – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungstext ist
der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017
beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von den Abwägungsergebnissen mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Der Bebauungsplan Nr. 123 –
Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – wird in die Bebauungspläne
Nr. 123 A und Nr. 123 B aufgeteilt gemäß der der Niederschrift über die Sitzung
des Rates der Gemeinde Apen am 19.12.2017 beigefügten Skizze.
Für den Bebauungsplan Nr. 123 A
wird die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
beschlossen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Das Verfahren des Bebauungsplans
Nr. 123 B wird zu diesem Zeitpunkt nicht weiter fortgeführt. Eine
Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt, wenn die derzeit bestehenden
Planungshemmnisse ausgeräumt werden können.