Sitzung: 06.03.2018 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen –
Tange, Diskothek – sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – mit einem
Sondergebiet „Diskothek“.
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Gemeinderates am 06.03.2018 beigefügten Skizze.
Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein
Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
RH Dr. Habben erläutert die Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |