Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung erläutert die Mitteilungsvorlage. Vom Land Niedersachsen liegt die verbindliche Zusage vor, dass der Bahnhaltepunkt Augustfehn 2020 / 2021 barrierefrei mit Fahrstuhlanlage, Treppenüberführung und Anbindung des Bahnsteigs 2 vom Norden her ausgebaut wird. Für die Zusage war ein sehr großer politischer partei- und gemeinde­übergreifender Aufwand erforderlich, um Augustfehn in das Ausbauprogramm zu bekommen.

Zusammen mit dem Bahnhaltepunkt soll auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) optimiert werden. Zu diesem Zweck ist auf dem Dockgelände eine ÖPNV-Anlage geplant. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat signalisiert, entsprechende Planungen mitzutragen. Ein großer Dank der Gemeinde geht an die Eigentümer des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, welches wieder mit neuem Leben erfüllt wurde.

Die NWP GmbH Oldenburg gibt einen Rückblick aus der Dorferneuerungsplanung von 2010 bis 2012 mit einer Maßnahmenübersicht rund um das Bahngelände. Ange­sprochen werden angedachte punktuelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Schulstraße sowie ein Ausbau der Poststraße einschließlich der Einmündungsbereiche in die Mühlenstraße und Bahnhofstraße. Auch die mögliche Realisierung eines Fuß­gänger­tunnels zum Erreichen des Nordgleises war ein Thema in der Dorferneuerung.

Bereits in der vorhergehenden Rahmenplanung Augustfehn war ein Konzept für eine Nutzung des Dockgeländes mit Park + Ride-Plätzen, der Ansiedlung von Büros, Dienst­leistern und Versorgungseinrichtungen sowie einem möglichen Feuerwehr­standort enthalten. Die Erschließung sollte durch eine Querspange als Verbindung zwischen Stahlwerkstraße und Südgeorgsfehner Straße erfolgen.

Für eine Umsetzung der aktuellen Planungen ist die Erstellung eines Verkehrs­konzeptes erforderlich. Die Schrankenschließzeiten sind hierbei zu berücksichtigen. Es muss genügend Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Für den Einmündungsbereich Poststraße / Bahnhofstraße könnte eine Neuorganisation der Straßenraumsituation hilfreich sein. Die Bedeutung der Schulstraße für den Verkehr ist aus heutiger Sicht zu betrachten.

Der Flächennutzungsplan zeigt für den Bereich nördlich der Bahnanlage Wohnbe­bauung und Gemeinbedarfsflächen für den Schulbau. Eine Umplanung des Dock­geländes kann erst nach Entwidmung des Gebietes durch die Bahn erfolgen. Danach kann der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Auf den Hinweis aus dem Arbeitskreis auf eine Tunnellösung für die Südgeorgsfehner Straße und die Stahlwerkstraße erwidert die NWP, dass die Planungen aufgrund der erforderlichen sehr langen Gefälle­strecken verworfen wurden.

 Anschließend stellt sich der Vertreter der List-Gruppe als Investor für das Dockgelände mit verschiedenen derzeitigen Maßnahmen vor. Das Konzept des Dockgeländes zeigt auf Wunsch der Gemeinde eine Dreiteilung mit einer Fläche für Geschosswohnungsbau Richtung Südgeorgsfehner Straße, einem ÖPNV-Bereich mit Busbahnhof, Pkw-Stell­plätzen, Fahrradabstellmöglichkeiten und einer E-Tankstelle in der Mitte sowie einem Bereich für Fachmärkte, Dienstleister, Gastronomie und Discounter an der Stahlwerk­straße.

Die Wohngebäude werden sich in die Umgebung mit Außenfassade und Dachform einpassen. Schallschutz wird erforderlich wegen Straßen- und Bahnlärm sowie Gewerbelärm (Parkplatzflächen). Bereits jetzt wurde von regionalen Investoren ein reges Interesse gezeigt, Grundstücke für eine Bebauung zu erwerben.

Die Fläche für den ÖPNV kann in der Größe flexibel gestaltet werden, sofern eine höhere Anzahl an Parkplätzen bereitgestellt werden soll.

Der Discounter im Nordosten des Plangebietes hat eine „Ankerfunktion“ für die übrigen Fachmärkte, Dienstleister etc. Angedacht ist die Ansiedlung eines Netto-Marktes, da dieser in Augustfehn vor einiger Zeit geschlossen hat. Ein Mustergrundriss wurde von Netto vorgegeben. Die Einsehbarkeit in die Stahlwerkstraße von der Schulstraße her bleibt gewährleistet.

Geplant ist die gemeinsame Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für das gesamte Dockgelände. Von der List-Gruppe sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Ø  Gemeinsame Durchführung eines Bauleitplanverfahrens über das gesamte Areal mit einer Größe von rund 26.800 m²

Ø  Planung und Herstellung der öffentlichen, verkehrsberuhigten Erschließungs­straße inkl. Anschlussbereiche an Schulstraße und Stahlwerkstraße sowie Geh- und ggf. Radweg und Straßenbeleuchtung

Ø  Planung und Herstellung sämtlicher Erschließungsmedien (z.B. Gas, Wasser, Abwasser, Strom etc.) im öffentlichen Bereich mit Anschluss an der jeweiligen Grundstücksgrenze

Ø  Übertragung von vorgenannter Erschließung auf die Gemeinde Apen

Ø  Durchführung sämtlicher Abbruch- und vorbereitender Erdarbeiten

Ø  Entfernung und Entsorgung von Altlasten gem. Sanierungs- und Bebauungskonzept

Ø  Errichtung der P+R-Anlage

Ø  Errichtung eines Wohnquartiers

Ø  Errichtung eines Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrums

Zunächst ist nach Entwidmung des Dockgeländes als Bahnfläche für den Beginn der Bau­leit­planung ein Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Flächennutzungs­planänderung und den Bebauungsplan erforderlich. Weiter sind Schallschutz- und Verkehrsgutachten einschließlich der Anbindungen an die Südgeorgsfehner Straße und die Stahlwerkstraße unter Beachtung der Schrankenschließzeiten in Auftrag zu geben.

Vom Arbeitskreis wird angeregt, kleinere Wohnungen für Studenten vorzuhalten, da die Universtät in Oldenburg Bahnhaltepunkt wird.

Die List-Gruppe verweist auf die spätere Detailplanung. Zunächst geht es darum, wie welche Fläche beplant werden kann. Eine weitere Anfrage bezüglich des Standortes für Netto wird dahingehend beantwortet, das bereits von Seiten der Gemeinde dieses Thema angesprochen wurde. Als der Parkplatz noch nicht Teil der Planung war, hat Netto eine Ansiedlung auf dem Dockgelände nicht in Erwägung gezogen. Netto benötigt einen Standort direkt an der Stahlwerkstraße, um mit Edeka und Aldi gleichziehen zu können. Ein Austauschen der Parkfläche und der Fläche für den Discounter würde dazu führen, dass die Sichtachse auf das Dockgelände versperrt wird. Erst durch die Netto-Ansiedlung wird das Dockgelände für andere Betriebe interessant.

Vom Arbeitskreis wird vorgeschlagen, die neue Erschließungsstraße nach Norden zu verlegen und an die Schulstraße anzuschließen. So könnten die Hintergrundstücke an der Schulstraße angeschlossen und Netto hinter dem Haus an der Stahlwerkstraße direkt am Bahnkörper platziert werden. Auf dem Barre-Parkplatz könnten sich Kleinläden ansiedeln.

Der Arbeitskreis weist weiter darauf hin, dass die Schließzeiten der Bahnschranken für einen langen Rückstau auf dem  Dockgelände sorgen werden, da dann kein Abbiegen in Richtung Ortsmitte Augustfehn möglich ist. Seinerzeit war der Barre-Parkplatz mit einem Gebäude direkt an der Schulstraße bebaut, zu der Zeit sind beim Abbiegen auf die Stahl­werk­straße häufig Unfälle, zum Teil mit Todesfolge, geschehen. Weiter muss darauf geachtet werden, dass der Schulbusverkehr ohne Schwierigkeiten das Dockgelände anfahren und wieder verlassen kann.

Die List-Gruppe wird die Anregungen aus dem Arbeitskreis weitestgehend berück­sichtigen. Die Thematik ist bekannt und bedarf großer Aufmerksamkeit. Bevor weitere Planungs­schritte erfolgen, sollte zunächst eine verkehrliche Untersuchung durchgeführt werden. Nur so kann erkannt werden, was machbar ist.

Eine weitere Anregung aus dem Arbeitskreis auf Durchmischung der westlichen Fläche mit Wohnen und Gewerbe wird nach Ansicht der List-Gruppe keinen Erfolg haben, da hierfür größere Gewerbeflächen erforderlich sind. Augustfehn ist eher dörflich strukturiert. Problematisch wird auch der dann nachzuweisende Schallschutz sein. Der Verkehrs- und Gewerbelärm lässt Wohnen unattraktiv erscheinen.

Vom Arbeitskreis wird die vorgestellte Drittelung der Fläche mit den vorgesehenen Nutzungen grundsätzlich positiv betrachtet. Das Ortsbild erhält eine Aufwertung. Bahnreisende erhalten durch die vorgesehene Gestaltung des Dockgeländes einen sehr guten ersten Eindruck von Augustfehn. Die dreigeschossige Bauweise im Wohnbereich sollte kritisch betrachtet werden, da dieses ein zusätzliches Staffel­geschoss und das eigentliche Dach mit beinhaltet. So kommen schnell Gebäudehöhen von 15 m zustande. Evtl. könnten mehrere zweigeschossige Gebäude und nur ein dreigeschossiges errichtet werden. Die jetzige Position von Netto sollte auf jeden Fall verändert werden. Auch bei den übrigen Discountern in Augustfehn befinden sich die Parkflächen an der Straße und dahinter der Markt. Das Dockgelände sollte auf jeden Fall an die Schulstraße ange­bunden werden.

Von der List-Gruppe wird darauf verwiesen, dass es sich bei dem Geschosswohnungs­bau zunächst nur um eine angedachte Möglichkeit handelt, die noch konkret beplant werden muss. Die Planungshoheit liegt beim Rat, der Grundflächen- und Geschoss­flächenzahl bestimmt. Der jetzige Standort Netto ist aus handelstechnischer Sicht der günstigste. Sofern eine bessere Lösung von Netto akzeptiert wird, kann diese umgesetzt werden.

Der Arbeitskreis schlägt ebenfalls vor, anstelle des Wohnquartiers weitere Flächen für Gewerbeansiedlungen vorzusehen, da diese ebenfalls in Augustfehn benötigt werden. Weiter wird auf die Planungen Wunderline und S-Bahnanbindung verwiesen.

Von der DB Imm wird bestätigt, dass die Planungen zum Bahnhaltepunkt diese Überlegungen bereits beinhalten. Das Grundstück der Bahn hat aus diesem Grunde mehr Abstand zum Dockgelände als für die heutigen Bahnschienen erforderlich wären. Die Detailplanung wird – auch im Hinblick auf die Entwidmung der Bahnflächen – zusammen mit der Gemeinde erfolgen.

Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der zunächst angedachte Kombibahnsteig für Bus und Bahn entfallen muss, da der Abstand zu den Gleisen zu weit entfernt liegt.

Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass nicht nur das Dockgelände Entwicklungs­potential hat, sondern auch die rückwärtigen Grundstücke an der Schulstraße. Diese sollten in die Planüberlegungen mit einbezogen werden. Der angedachte Busbahnhof sollte nicht durch die Erschließungsstraße vom Bahngelände getrennt werden, gleiches gilt für die Parkflächen. Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die betroffenen Stellen bezüglich der Verlegung des Busverkehrs informiert wurden.

Die Verwaltung erläutert, dass die List-Gruppe den Auftrag erhalten hat, für das Dock­gelände eine Planskizze zu fertigen. Für die Planung des Bahnhaltepunktes erfolgt eine separate Planung durch ein Fachbüro. Die Lage des Busbahnhofs wurde mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) als Träger des Busverkehrs und dem Landkreis Ammerland als Träger der Schülerbeförderung abgestimmt. Der jetzige Bushaltepunkt an der Bahnhofstraße wird aufgehoben und auf das Dockgelände verlegt. Zur Schulstraße wird ein Fuß- und Radweg für die Schüler der IGS / OBS Augustfehn eingerichtet. Je mehr Busse das Dockgelände anfahren, umso höher fällt die Förderung aus.

Von Seiten des Arbeitskreises wird auf den Abbruch der Barre-Brücke und Neubau einer Fußgängerbrücke über den Augustfehn-Kanal verwiesen. Bereits jetzt kann beobachtet werden, dass Fußgänger und Radfahrer nicht die etwas weiter entfernte Ampel zur Querung der Stahlwerkstraße benutzen. Sofern in diesem Bereich auch  noch die Erschließungsstraße vom Dockgelände einmündet, verschärft sich das Unfallrisiko erheblich.

Die Verwaltung erklärt, dass die neue Fußgängerbrücke in fehntypischer Optik in Höhe der jetzigen Fußgängerampel errichtet wird.

Die NWP zeigt auf, dass neben dem Dockgelände auch andere Grundstücke durch die Planung berührt werden. Die Grundstücke an der Schulstraße sind sehr groß. Eine nicht fortgeführte Planung aus früheren Jahren beinhaltete bereits eine mögliche Bebauung der Hintergrundstücke. Die jetzige Planung zeigt ein Wohngebiet entlang der Schul­straße sowie Wohnbauflächen Richtung Südgeorgsfehner Straße. Der Lebensmittel­markt und die Fachmärkte etc. würden in einem Sondergebiet für Nahversorgung untergebracht werden. Der Busbahnhof einschließlich Parkflächen wäre als Verkehrs­fläche ausgewiesen. Ein Fuß- und Radweg verbindet das Dockgelände mit der Schulstraße. Sofern ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe dargestellt werden soll, muss später auch eine Durchmischung je zur Hälfte erfolgen. Denkbar wäre auch die neue Form als „urbanes Gebiet“.

Vordringliches Thema ist die Beauftragung eines Verkehrsplaners für die Anbindung des Dockgeländes an die Stahlwerkstraße und Südgeorgsfehner Straße. Ebenfalls muss die Schulstraße in ihrer jetzigen Nutzung betrachtet werden. Die Straßenbaubehörde in Oldenburg, der Landkreis Ammerland und die Polizei sollten von Anfang an in die Planungen einbezogen werden. Die Anwohner der Schulstraße müssen sich überlegen, ob ihre Grundstücke für Wohnzwecke beplant werden sollen. Die neue Erschließungs­straße ist sowohl für das Erreichen des Dockgeländes als auch des Busbahnhofs erforderlich und muss ein An- und Abfahren des Verkehrs gewährleisten.

Anschließend wird die Planung der Bahn für den barrierefreien Ausbau des Bahn­haltepunktes Augustfehn gezeigt. Für die Überquerung der Bahngleise ist eine Treppenanlage einschließlich Fahrstuhl vorgesehen. Dies bedeutet eine enorme Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, da beide Gleise auch bei geschlossenen Schranken erreichbar sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Planungen durch die LNVG erstellt wurden und nicht veränderbar sind. Zum Dockgelände hin erfolgt eine Abböschung mit Zugang zum Bahnsteig.

Von der NWP werden anschließend die bisherigen Wortmeldungen in Stichpunkten zusammengefasst:

Ø  Flächenpotential an der Schulstraße, Überlegung zur Bebauung rückwärtiger Grundstücks­flächen

Ø  Konzept spiegeln mit Straße im Norden

Ø  Lage des Netto-Marktes nach Möglichkeit verändern, aber Betreiber will an Stahlwerkstraße

Ø  Sichtwinkel Schulstraße / Stahlwerkstraße beachten

Ø  Busverkehr / ÖPNV mit Verknüpfung Bahn / Bus / ZOB berücksichtigen

Ø  Position von Netto optimieren, weiter auf das Gelände ziehen

Ø  Drittelplanung wird begrüßt, Detailplanung folgt

Ø  Dreigeschossigkeit muss durch Festlegung von Gebäudehöhen geregelt werden

Ø  Gewerbe-, Straßen- und Schienenlärm berücksichtigen

Ø  Mischnutzung, wenn es Potential für kleine Läden gibt

Ø  Weiterentwicklung Bahn mit Wunderline und S-Bahnanbindung in Planung einbeziehen

Ø  Bezahlbare Studenten- / Singlewohnungen vorhalten

Ø  Verkehr Schulstraße beleuchten mit Gefahren für Schulkinder beim Queren

Die Verwaltung erläutert, dass die Verträglichkeit „Verkaufsflächen Einzelhandel“ durch ein neues Gutachten belegt werden muss. Das alte Gutachten aus dem Jahr 2009 reicht für diese Planung nicht mehr aus. Die Geschäfte an Haupt- und Mühlenstraße in August­fehn sowie im Ort Apen dürfen durch die Erweiterung der Verkaufsfläche von Netto nicht in ihrer Existenz bedroht werden.

Auf die Frage, ob vor der IGS / OBS Parkplätze angelegt werden können, erwidert die Verwaltung, dass dieses ebenfalls geprüft wird.

Vom Arbeitskreis wird darauf hingewiesen, dass im rückwärtigen Bereich der IGS / OBS eine funktionierende Busschleife besteht, wo die Kinder in einem gesicherten Bereich gefahrlos aus- und einsteigen können. . Die rund um die Schule einschließlich Barre-Parkplatz vorhandenen Parkplätze werden auch bei Elternversammlungen usw. stark genutzt. Bei einer Verlegung des Schulbusses zum Dockgelände müssen die Kinder mehrere hundert Meter laufen und die stark befahrene Schulstraße queren Gerade morgens wird das Dockgelände erfahrungsgemäß sehr frequentiert werden durch Bahn­pendler. Die Kinder müssen diesen Bereich ebenfalls komplett durchqueren. An der IGS / OBS werden Kinder ab der 5. Klasse unterrichtet.

Für das Dockgelände spricht, dass die Schulbusse auch für den normalen ÖPNV eingesetzt sind und bei einem Ankunftspunkt Dockgelände eher genutzt werden als bei einer Anlandung an der Schule.