Die Verwaltung erläutert, dass der Punkt 12 „Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 A der Gemeinde ‚Apen zur Realisierung von Expansionswünschen“ von der Tagesordnung genommen werden kann, da der Gewerbetreibende mitgeteilt hat, dass das beabsich­tigte Bauvorhaben auch ohne Planung realisiert werden kann.

Die Tagesordnung wird in der reduzierten Form einstimmig festgestellt.