Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau- und Planungs­ausschusses vom 28.05.2018 wie folgt:

 

Zu TOP 7           Bebauungsplan Nr. 128 der Gemeinde Apen sowie 8. Berichtigung des Flächen­nutzungsplans (2017) – Apen, Gewerbegebiet Wiekesch –

Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das oben genannte Bauleitplanverfahren gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen wurden von dem Abwägungsergebnis unterrichtet. Der Bebauungsplan Nr. 128 wurde am 06.07.2018 rechtswirksam bekanntgemacht.

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Zu TOP 8           Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 132 für die Ansiedlung eines Reiterhofes in Vreschen-Bokel, Hauptstraße

Der Verwaltungsausschuss hat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die oben genannten Bauleitpläne gefasst. Zurzeit wird der städtebauliche Vertrag mit dem Investor erstellt, nach Unterschrift kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Träger­beteiligung erfolgen. Für die erforderliche Erstellung des Schallgutachtens bzw. des landwirtschaftlichen Gutachtens wurden entsprechende Angebote angefordert.

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Zu TOP 9           Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 für die Beplanung des ehemaligen Raiffeisen­geländes in Apen zu Wohnzwecken.

Auch hier wurde vom Verwaltungsausschuss der Aufstellungs- und Auslegungs­beschluss für die oben genannten Bauleitpläne gefasst. Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt werden. Ein Angebot für die Erstellung eines Schall­gutachtens wurde angefordert.

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Zu TOP 10        Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 für die Beplanung des sog. Dockgeländes in Augustfehn I

Der Verwaltungsausschuss hat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die beiden Bauleitpläne gefasst. Derzeit untersucht ein Fachbüro die Verkehrsströme des Dockgeländes und der umliegenden Flächen, um mögliche Schwierigkeiten aufzu­decken und Alternativlösungen zu erarbeiten. Des Weiteren ist der Ingenieur­vertrag für die ÖPNV-Anlage geschlossen worden, um zeitnah den Förderantrag stellen zu können. Sobald ein strukturiertes Plankonzept für das Dockgelände vorliegt, werden die Gremien informiert.

Inzwischen haben sich verschiedene Eigentümer der Flächen südlich der Schulstraße bezüglich einer Beplanung ihrer rückwärtigen Grundstücksteile bei der Gemeinde Apen gemeldet.

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Zu TOP 11           Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134 für eine Fläche nördlich des Friedensweges zum Zweck der Wohnbebauung

Der Verwaltungsausschuss hat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den vorstehend genannten Bauleitplan gefasst. Mit dem Investor ist noch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem auch die Erschließung von der Stahl­werkstraße her über das Privatgrundstück zu regeln ist. Entsprechende Gespräche mit dem Eigentümer haben bereits stattgefunden.

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Der Vorsitzende des Sportfischervereins Apen hat die Gemeinde Apen darauf auf­merksam gemacht, dass die Aussage zu TOP 9 (Seite 10, 4. Absatz, Satz 2) nicht korrekt ist. Das Hafenbecken wird nicht vom Sportfischerverein angepachtet, sondern steht in dessen Eigentum.

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Die Landesplanerische Feststellung zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umwelt­verträglichkeitsprüfung für die Planung von Trassenkorridoren zwischen dem Anlandungs­punkt Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungs­punkt Cloppenburg hat vom 26.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 im Rathaus in Apen öffentlich ausgelegen. Im Bereich der Gemeinde Apen hat sich keine Änderung ergeben. Beeinträchtigungen der bestehenden Wallhecken sollen durch Horizontal­bohrungen verringert werden.

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Der Gemeinde Apen liegt ein Antrag auf Änderung der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und Augustfehn II im Bereich Klauhörn / Roggenmoor vor. Die Angelegenheit wird in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses beraten.

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Für die Planung des Geländes südlich der Hauptstraße zwischen Tennisanlage und Outlet­center gardeur (Bebauungsplan Nr. 115, 1. Änderung) besteht noch Abstim­mungs­bedarf mit dem Landkreis Ammerland und dem Staatlichen Gewerbeauf­sichts­amt. Nach Klärung der offenen Fragen wird die Planung im Fachausschuss vorgestellt.

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Zum Neubau der Brücke bei der Friedenskirche sowie der Fußgängerbrücke in Höhe der Schulstraße in Augustfehn I kann mitgeteilt werden, dass die Ausschreibung der beiden Brückenbauwerke inzwischen von der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH Oldenburg durchgeführt wurde. Die Auftrags­vergabe wird noch im September 2018 erfolgen. Als Fertigstellungstermin für beide Brücken ist der 01.04.2019 vorgesehen.

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Die sogenannte Klefer-Brücke in Augustfehn ist seit Anfang September 2018 auch für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Ein extern beauftragtes Fachbüro für Brücken­prüfungen hat die Brücke mit der Prüfnote 3,5 bewertet, welches einen ungenügenden Zustand der Brücke bedeutet mit erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die nicht mehr zu garantierende Verkehrssicherheit bezieht sich dabei explizit auch auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Gutachter steht in der nächsten Sitzung des Straßen- und Brückenaus­schusses am 22.10.2018 ab 18.00 Uhr für Fragen des Ausschusses zur Verfügung.

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Ferner kann mitgeteilt werden, dass sich der Gemeinderat mit der Schaffung von weiteren Bauplätzen im Ort Apen beschäftigen wird.

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Zur Bauleitplanung Bucksande (5. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebau­ungs­plan Nr. 124) kann vermeldet werden, dass die Unterlagen nahezu fertiggestellt sind, so dass die Auslegung demnächst erfolgen kann.

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Von den fünf Bauplätzen Am Kurzen Tangen in Godensholt ist ein Bauplatz seit geraumer Zeit verkauft, die übrigen vier sind alle reserviert.