Sitzung: 10.09.2018 Bau- und Planungsausschuss
Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
vom 28.05.2018 wie folgt:
Zu TOP 7 Bebauungsplan
Nr. 128 der Gemeinde Apen sowie 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans
(2017) – Apen, Gewerbegebiet Wiekesch –
Der Rat der Gemeinde Apen hat den Abwägungs-
und Satzungsbeschluss für das oben genannte Bauleitplanverfahren gefasst. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen
wurden von dem Abwägungsergebnis unterrichtet. Der Bebauungsplan Nr. 128 wurde
am 06.07.2018 rechtswirksam bekanntgemacht.
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Zu TOP 8 Änderung
Nr. 13 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
132 für die Ansiedlung eines Reiterhofes in Vreschen-Bokel, Hauptstraße
Der Verwaltungsausschuss hat den
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die oben genannten Bauleitpläne
gefasst. Zurzeit wird der städtebauliche Vertrag mit dem Investor erstellt,
nach Unterschrift kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
erfolgen. Für die erforderliche Erstellung des Schallgutachtens bzw. des
landwirtschaftlichen Gutachtens wurden entsprechende Angebote angefordert.
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Zu TOP 9 Änderung
Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
133 für die Beplanung des ehemaligen Raiffeisengeländes in Apen zu
Wohnzwecken.
Auch hier wurde vom Verwaltungsausschuss der
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die oben genannten Bauleitpläne
gefasst. Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor kann
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt werden. Ein
Angebot für die Erstellung eines Schallgutachtens wurde angefordert.
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Zu TOP 10 Änderung
Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
112 für die Beplanung des sog. Dockgeländes in Augustfehn I
Der Verwaltungsausschuss hat den
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die beiden Bauleitpläne gefasst.
Derzeit untersucht ein Fachbüro die Verkehrsströme des Dockgeländes und der
umliegenden Flächen, um mögliche Schwierigkeiten aufzudecken und
Alternativlösungen zu erarbeiten. Des Weiteren ist der Ingenieurvertrag für
die ÖPNV-Anlage geschlossen worden, um zeitnah den Förderantrag stellen zu
können. Sobald ein strukturiertes Plankonzept für das Dockgelände vorliegt,
werden die Gremien informiert.
Inzwischen haben sich verschiedene
Eigentümer der Flächen südlich der Schulstraße bezüglich einer Beplanung ihrer
rückwärtigen Grundstücksteile bei der Gemeinde Apen gemeldet.
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Zu TOP 11 Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 134 für eine Fläche nördlich des Friedensweges zum Zweck der
Wohnbebauung
Der Verwaltungsausschuss hat den
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den vorstehend genannten Bauleitplan
gefasst. Mit dem Investor ist noch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag
abzuschließen, in dem auch die Erschließung von der Stahlwerkstraße her über
das Privatgrundstück zu regeln ist. Entsprechende Gespräche mit dem Eigentümer
haben bereits stattgefunden.
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Der Vorsitzende des Sportfischervereins Apen
hat die Gemeinde Apen darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussage zu TOP 9
(Seite 10, 4. Absatz, Satz 2) nicht korrekt ist. Das Hafenbecken wird nicht vom
Sportfischerverein angepachtet, sondern steht in dessen Eigentum.
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Die Landesplanerische Feststellung zum
Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die
Planung von Trassenkorridoren zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel
sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg hat vom
26.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 im Rathaus in Apen öffentlich
ausgelegen. Im Bereich der Gemeinde Apen hat sich keine Änderung ergeben.
Beeinträchtigungen der bestehenden Wallhecken sollen durch Horizontalbohrungen
verringert werden.
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Der Gemeinde Apen liegt ein Antrag auf Änderung
der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und Augustfehn II im Bereich Klauhörn /
Roggenmoor vor. Die Angelegenheit wird in einer der nächsten Sitzungen des Bau-
und Planungsausschusses beraten.
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Für die Planung des Geländes südlich der
Hauptstraße zwischen Tennisanlage und Outletcenter gardeur (Bebauungsplan Nr.
115, 1. Änderung) besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem Landkreis Ammerland
und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt. Nach Klärung der offenen Fragen wird
die Planung im Fachausschuss vorgestellt.
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Zum Neubau der Brücke bei der Friedenskirche
sowie der Fußgängerbrücke in Höhe der Schulstraße in Augustfehn I kann
mitgeteilt werden, dass die Ausschreibung der beiden Brückenbauwerke inzwischen
von der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH Oldenburg durchgeführt wurde.
Die Auftragsvergabe wird noch im September 2018 erfolgen. Als
Fertigstellungstermin für beide Brücken ist der 01.04.2019 vorgesehen.
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Die sogenannte Klefer-Brücke in Augustfehn
ist seit Anfang September 2018 auch für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Ein
extern beauftragtes Fachbüro für Brückenprüfungen hat die Brücke mit der
Prüfnote 3,5 bewertet, welches einen ungenügenden Zustand der Brücke bedeutet
mit erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die nicht mehr zu
garantierende Verkehrssicherheit bezieht sich dabei explizit auch auf Fußgänger
und Radfahrer.
Der Gutachter steht in der nächsten Sitzung
des Straßen- und Brückenausschusses am 22.10.2018 ab 18.00 Uhr für Fragen des
Ausschusses zur Verfügung.
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Ferner kann mitgeteilt werden, dass sich der
Gemeinderat mit der Schaffung von weiteren Bauplätzen im Ort Apen beschäftigen
wird.
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Zur Bauleitplanung Bucksande (5. Änderung
des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 124) kann vermeldet werden,
dass die Unterlagen nahezu fertiggestellt sind, so dass die Auslegung demnächst
erfolgen kann.
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Von den fünf Bauplätzen Am Kurzen Tangen in Godensholt ist ein Bauplatz seit geraumer Zeit verkauft, die übrigen vier sind alle reserviert.