Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 90, 4. Änderung – Augustfehn II, Verlängerung Neue Straße – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinde­rates am 16.10.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungs­ergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Apen weist für diesen Bereich einen unbeplanten Bereich (Außenbereich) aus und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 11. Berichtigung des Flächen­nutzungsplans 2017 der Gemeinde Apen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung, sowie die 11. Berich­tigung des Flächennutzungsplans 2017 öffentlich bekannt zu machen.


Die NWP stellt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 90, 4. Änderung, anhand einer Präsentation vor.

Der Landkreis Ammerland regt an der nördlichen Grenze eine Anpflanzung mit stand­ort­heimischen Gehölzen als Abgrenzung des Plangebietes zur freien Landschaft an. Der Anregung wird nicht gefolgt, da hier ein Entwässerungsgraben verläuft, der von standort­gerechten Gehölzen begleitet wird. Eine weitere Anpflanzung wäre nicht zielführend. Weiter wird vom Landkreis angeregt, in der textlichen Festsetzung die Bäume 1. und 2. Ordnung näher zu bestimmen. Der Anregung wird gefolgt. Der Bitte um Ergänzung der Aussagen zur Versorgung mit Telekommunikationsleitungen wird als redaktionelle Anpassung gefolgt. Die Plandarstellung der 11. Flächennutzungsplan­berichtigung wird um den gewünschten Vermerk zum Wasserhaushaltsgesetz ergänzt.

Vom Kampfmittelbeseitigungsdienst wurden Hinweise zur Gefahrenerforschung etc. gegeben, welche zur Kenntnis genommen werden. Durch die langjährige Nutzung des Plangebietes als Grünlandfläche sowie in den Randbereichen als Gartenfläche hält die Gemeinde eine weitere Gefahrenforschung für nicht notwendig.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems weist darauf hin, dass sich das Gebiet im Bereich der Dorfregion Apen befindet und die Einhaltung der Gestaltungs­anforderungen des vorliegenden Dorfentwicklungsplans wünschenswert ist.

Von den Ver- und Entsorgern wird auf erforderliche Veränderungen / Erweiterungen im vorhandenen Leitungsbestand hingewiesen.

Die Planzeichnung des Bebauungsplans zum Satzungsbeschluss weist gegenüber dem Auslegungsplan keine Änderungen auf, die textlichen Festsetzungen werden in Bezug auf die Bäume 1. und 2. Ordnung konkretisiert. Bei den Hinweisen sind keine Änderungen erfolgt. Die Berichtigung Nr. 11 des Flächennutzungsplans wird um den Hinweis zum Wasserhaushaltsgesetz ergänzt.

Vom Ausschuss wird um Auskunft gebeten, warum auf den Ausschluss von Vergnü­gungs­­stätten verzichtet wurde.

Die NWP erklärt, dass in einem allgemeinen Wohngebiet Vergnügungsstätten nicht zugelassen sind (§ 4 Baunutzungsverordnung).