Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137  – Hengstforde, südlich der Bahn – gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.


Die NWP erläutert, dass zur Konfliktbewältigung zwischen dem geplanten Wohnpark nördlich der Bahn und den Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Bahn diese mit Schallkontingenten belegt werden sollen. Die übrigen Festsetzungen sollen bestehen bleiben. Hierdurch werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans mit textlicher Änderung / Ergänzung ausreicht. Einbezogen werden soll auch die Erweiterungsfläche für die Firma Brötje, welche ansonsten weiter nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist.

Zum Teil weisen die Bebauungspläne bereits Schallleistungspegel auf, so dass hier über eine Reduzierung des Planbereichs nachgedacht werden kann. Die Teilbereiche 1 (unbeplanter Bereich) und 2 bis 4 (Bebauungsplan Nr. 41) müssen mit neuen Schallleistungspegeln versehen werden.

Die Frage vom Ausschuss, ob damit die Konflikte bezüglich der Wohnparkplanung gelöst werden können, wird von der NWP bejaht. Künftige betriebliche Nutzungen müssen sich an die festgelegten Lärmkontingente halten. Bauliche bzw. technische Maßnahmen können für die Einhaltung sorgen. Die bestehenden Betriebe müssen sich an die erteilten Genehmigungen halten.