Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der rechtskonformen Terminierung der Europawahl auf Sonntag, 26. Mai 2019, wird der Termin für die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Apen gem. § 45 b (2) NKWG i.V.m. § 45 b (1) NKWG auf Sonntag, 26.Mai 2019, bestimmt. Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Eine evtl. durchzuführende Stichwahl wird für den 16. Juni 2019 bestimmt. Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.