Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Erste Gemeinderätin Helma Schubert wird gem. § 9 (3) Nr. 2 NKWG zur Wahlleiterin berufen, Herr Henning Jürgens wird gem. § 9 (3) Nr.2 NKWG zum stellvertretenden Wahlleiter berufen.