Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus der Auflösung des Verfahrenskontos der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Vreschen-Bokel in Höhe von 1.667,24 € werden vereinnahmt und entsprechend ihrer Zweckbindung für die Unterhaltung der Wirtschaftswege im Flurbereinigungsgebiet Vreschen-Bokel verwendet. Im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2019 ist eine zusätzliche Aufwandsposition in Höhe von 10.000 € ebenfalls für die Unterhaltung der Wirtschaftswege im Flurbereinigungsgebiet Vreschen-Bokel zu veranschlagen.

 


Fachbereichsleiter (FBL) Kock erläutert den Sachverhalt:

 

Die Teilnehmergesellschaft Vreschen-Bockel möchte die letzte Rate des vorher von der Gemeinde erhaltenen Darlehens frühzeitig tilgen. Dies soll an die Bedingung geknüpft werden, dass die Rate für Unterhaltungsmaßnahmen der Wirtschaftswege im Flurbereinigungsgebiet Vreschen Bokel verwendet wird.

 

FBL Kock hat mit dem Bauamt  gesprochen und die Rückmeldung bekommen, dass die Mittel benötigt werden und somit im kommenden Jahr als Aufwand eingeplant werden können.

 

RH Bruns hegt Bedenken, einen Präzedenzfall zu schaffen, wenn die Gemeinde sich Bedingungen vordiktieren lässt.

 

EGR Schubert erklärt, dass die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Wirtschaftswege sowieso bei der Gemeinde Apen liegt.

 

AM Hasselhorst kann die Bedenken teilen, da es sich um eine zu zahlende Tilgungsleistung handelt.

 

EGR Schubert erläutert, dass bei anderen Flurbereinigungsverfahren keine Darlehen ausgezahlt wurden, sondern Zuschüsse. Dies müsse man bei der Überlegung mit einbeziehen.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich, dass es vom Grundsatz her eine gute Entscheidung ist. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: