Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBL S. 113) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 16.10.2018 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt
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ordentliche
Erträge |
17.408.400 |
1.096.900 |
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18.505.300 |
ordentliche
Aufwendungen |
16.312.200 |
240.000 |
67.900 |
16.484.300 |
außerordentliche
Erträge |
35.000 |
|
15.000 |
20.000 |
außerordentliche
Aufwendungen |
0 |
|
|
0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
16.426.100 |
1.096.900 |
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17.523.000 |
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
14.592.800 |
240.000 |
67.900 |
14.764.900 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
799.900 |
|
100.000 |
699.900 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
6.650.600 |
653.100 |
2.505.000 |
4.798.700 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
4.525.000 |
|
2.675.000 |
1.850.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
524.300 |
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53.500 |
470.800 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der
Einzahlungen des Finanzhaushalts |
21.751.000 |
1.096.900 |
2.775.000 |
20.072.900 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushalts |
21.767.700 |
893.100 |
2.626.400 |
20.034.400 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 4.525.000 Euro um
2.675.000 Euro vermindert und damit auf
1.850.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 2.450.000
Euro um 2.770.000 Euro erhöht und damit auf
5.220.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
Apen, den 16.10.2018
Bürgermeister
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 anliegenden Fassung beschlossen.
FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 sowie Anpassungen des Investitionsprogrammes bis 2021.
RH Bruns fragt, ob die Einmalzahlung vom Landkreis zweckgebunden ist.
FBL Kock gibt an, dass keine Zweckbindung vorliegt und die Gelder somit als allgemeine Deckungsmittel dienen.
RM Bruns erkundigt sich, ob neben den Honorarkosten auch die Baukosten der Schulstraße im Nachtragshaushalt berücksichtigt wurden.
FBL Kock erläutert, dass dies erst im Haushalt 2019 passieren wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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