Beschluss: einstimmig beschlossen

Für die Erneuerung der Brückengeländer der alten Stahlwerkbrücke werden keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Nach Abbruch der Lind-Brücke werden deren Geländer gegen die Brückengeländer der Stahlwerkbrücke ausgetauscht.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Das neu gestrichene Geländer der alten Stahlwerkbrücke wurde beschädigt, ein Verursacher konnte nicht festgestellt werden. Es war angedacht, das Geländer der Lind-Brücke bei deren Abbruch für die alte Stahlwerk­brücke zu verwenden. Aufgrund des Schadens am Geländer schlägt die Verwaltung vor, ein neues Brückengeländer zu montieren, da der Abbruch der Lind-Brücke noch einige Zeit dauern wird.

Auf die Anfrage vom Ausschuss, ob die Polizei eingeschaltet und Strafantrag gestellt wurde, teilt die Verwaltung mit, dass keine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde. Es gab keine Hinweise auf einen möglichen Verursacher.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass in ca. 50 m Entfernung eine neue Brücke über den Augustfehn-Kanal führt und diese Brücke daher entbehrlich erscheint. Es sollten keine zusätzlichen Gelder in eine Erneuerung der Brückengeländer fließen, sondern der Abbruch der Lind-Brücke abgewartet werden. Auch muss hinterfragt werden, ob diese Brücke eine Existenzberechtigung hat.

Die Verwaltung erklärt, dass die alte Stahlwerkbrücke keine Auffälligkeiten im Zustand aufweist und vom Stahlwerk weiterhin genutzt wird. Im Rahmen der Wirtschafts­förderung bzw. Unterhaltung des Bauwerks sollte eine Erneuerung des Geländers durchgeführt werden. Sobald mit dem Abbruch der Lind-Brücke begonnen wird, kann das Geländer ausgetauscht werden. Eine finanzielle Beteiligung des Stahlwerks stand nie zur Debatte.

AV Mundt fasst zusammen, dass keine Haushaltsmittel in eine Erneuerung des Geländers der alten Stahlwerkbrücke fließen sollen, sondern das Geländer der Lind-Brücke hier nach dem Abriss eingebaut werden soll.