GAR Jürgens berichtet über die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze für die Ortswehr Godensholt, die gemeinschaftlich mit dem Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeister und Stellvertreter beschafft wurde. Den Zuschlag hat die Firma Ziegler erhalten, so dass am 02.07.2018 eine sog. „Ultra Power 4“ in Auftrag gegeben werden konnte. Diese TS ist mittlerweile bei der TZ in Elmendorf angeliefert worden und kann in der 44. KW nach Einweisung durch die TZ der Ortswehr von dort übergeben werden.

 

Im vergangenen Jahr wurde das sog. Katastrophenschutzfahrzeug des Bundes, das LF 16, welches in Apen verortet ist, ausgesondert und von der Gemeinde Apen als Schenkung angenommen. Bzgl. der Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges, die der Bund durchführen muß, wurde hinsichtlich des Zeithorizontes von Herrn Jürgens die schriftliche Antwort der zuständigen Polizeidirektion verlesen (s. Fahrzeug Bund).

 

Weiterhin berichtet GAR Jürgens von einer Initiative aus Niedersachsen des Städte- und Gemeindebundes, dass angeregt wurde, die Gewichtsbeschränkung des sog. Feuerwehrführerscheines von 7,5 t auf 9 t zu erhöhen. Das Bundesverkehrsministerium stimmt einer solchen Anregung nicht zu bzw. nimmt davon Abstand mit Argument, dass ein erneuter Antrag einer solchen Anhebung dazu führen könnte, dass diese Sonderregelung seitens der Europäischen Kommission insgesamt als unzulässig eingestuft würde. Herr Jürgens berichtet weitere, dass diese Diskussion vor Ort nicht von Relevanz sei, da in Apen LKW-Führerscheine, C-Führerscheine, für die Feuerwehrangehörigen gefördert werden, die das Führen von Fahrzeugen bis zu 40 t erlauben.

 

Weiterhin berichtet Herr Jürgens von der Feuerwehrgeräteschau. Hier ist der Zustand der Gerätehäuser in Nordloh-Tange und Godensholt seitens des Kreisbrandmeisters angesprochen worden. Die Feuerwehrkameraden haben im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 150.000 € für Umbaumaßnahmen in Godensholt beziffert. Herr Jürgens berichtet, dass dies zur Kenntnis genommen wurde, man müsse aber mit Blick in Zukunft zunächst ergründen, wo tatsächliche, belegbare Mängel vorliegen, um überhaupt ein Konzept entwickeln zu können.