Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Es wird dem Verwaltungsausschuss einstimmig vorgeschlagen:

 

10. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 ( Nds. GVBl. S. 113) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I:

 

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Gemeindebrandmeister / Gemeindebrandmeisterin                                                      247,50 €

Stellv. Gemeindebrandmeister / Stellv. Gemeindebrandmeisterin                                   82,50 €

 

Ortsbrandmeister / Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                  110,00 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                80,00 €

Nordloh-Tange                                                                                                                    60,00 €

Godensholt                                                                                                                          60,00 €

 

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv. Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                                    55,00 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                                40,00 €

Nordloh-Tange                                                                                                                    30,00 €

Godensholt                                                                                                                          30,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart / Jugendfeuerwehrwartin                                                              35,00 €

1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart / 1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin                                 17,50 €

Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                         25,00 € Gemeindesicherheitsbeauftragter / Gemeindesicherheitsbeauftragte                                                                                       25,00 €

Gemeindepressewart/ Gemeindepressewartin                                                                 25,00 €

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Der Wert 52,00 Euro wird ersetzt durch den Wert 70,00 Euro.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft

 

Apen, den 11.12.2018

 


GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand der Beschlussvorlage (Anlage 2) und einer Power-Point Präsentation (Anlage 3). Die Aufwandsentschädigung für die Gemeindepressewartin wurde nachträglich in der Power-Point-Präsentation aufgezeigt, da diese Funktion in den Vergangenen Jahren nicht berücksichtigt wurde.

 

AM Schmidt begrüßt ausdrücklich die Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen und zeigt sich erfreut darüber, dass der Gemeindebrandmeister, der Kreisbrandmeister und der Bürgermeister in diesem Punkt einheitlich entschieden haben.

 

BM Huber ist ebenfalls erfreut über die Änderungen und befürwortet besonders die Berücksichtigung der Gemeindepressewartin. Frau Raasch ist immer sehr engagiert und immer vor Ort. Sie ist sehr bestrebt die Gemeinde zu begleiten. Ein solches Engagement ist nicht selbstverständlich.

 

AM Bruns stimmt seinen Vorrednern zu. Es ist wichtig, sich innerhalb des Landkreises auf dem gleichen Niveau zu befinden und eine vernünftige Absprache mit den anderen Gemeinden durchzuführen.

 

GemBM Bollen erklärt, dass sich mit allen Gemeindebrandmeistern zusammengeschlossen wurde. Die Aufwandsentschädigungen wurden angehoben und eine Entschädigung für die Gemeindepressewartin wurde hinzugefügt. In der Gemeinde Apen wurden die Lehrgangskosten von 52,00 € auf 70,00 € angepasst, da die anderen Gemeinden bereits 62,00 € ausgezahlt hatten. Es ist anzumerken, dass die durchzuführenden Lehrgänge mit dem normalen Gehalt auch nicht zu finanzieren sind. Gerade auch für jüngere Feuerwehrkameraden und Kameradinnen ist es nur aufgrund einer Entschädigung möglich an Lehrgängen und Fortbildungen teilzunehmen. GemBM Bollen möchte auch betonen, dass die Erhöhung der Entschädigungen für den Gemeindebrandmeister und den Stellvertreter nicht gewünscht oder gefordert wurde, sondern vom Kreisbandmeister beschlossen wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: