Es wird dem Verwaltungsausschuss einstimmig vorgeschlagen:
10. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Zahlung von
Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten
Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012
(Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der
Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 20.06.2018 ( Nds. GVBl. S. 113) hat der Rat in seiner
Sitzung am 11.12.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I:
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt
geändert:
Gemeindebrandmeister /
Gemeindebrandmeisterin 247,50
€
Stellv. Gemeindebrandmeister /
Stellv. Gemeindebrandmeisterin 82,50
€
Ortsbrandmeister /
Ortsbrandmeisterin
Apen 110,00
€
Bokel-Augustfehn 80,00
€
Nordloh-Tange 60,00
€
Godensholt 60,00
€
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt
geändert:
Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv.
Ortsbrandmeisterin
Apen 55,00
€
Bokel-Augustfehn 40,00
€
Nordloh-Tange 30,00
€
Godensholt 30,00
€
Jugendfeuerwehrwart /
Jugendfeuerwehrwartin 35,00
€
1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart /
1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin 17,50
€
Gemeindeatemschutzwart /
Gemeindeatemschutzwartin 25,00
€ Gemeindesicherheitsbeauftragter / Gemeindesicherheitsbeauftragte 25,00
€
Gemeindepressewart/
Gemeindepressewartin 25,00
€
§ 8 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Der Wert 52,00 Euro wird ersetzt durch den Wert 70,00 Euro.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft
Apen, den 11.12.2018
GAR
Jürgens erläutert die Sachlage anhand der Beschlussvorlage (Anlage 2) und einer
Power-Point Präsentation (Anlage 3). Die Aufwandsentschädigung für die
Gemeindepressewartin wurde nachträglich in der Power-Point-Präsentation
aufgezeigt, da diese Funktion in den Vergangenen Jahren nicht berücksichtigt
wurde.
AM
Schmidt begrüßt ausdrücklich die Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen und
zeigt sich erfreut darüber, dass der Gemeindebrandmeister, der
Kreisbrandmeister und der Bürgermeister in diesem Punkt einheitlich entschieden
haben.
BM Huber
ist ebenfalls erfreut über die Änderungen und befürwortet besonders die
Berücksichtigung der Gemeindepressewartin. Frau Raasch ist immer sehr engagiert
und immer vor Ort. Sie ist sehr bestrebt die Gemeinde zu begleiten. Ein solches
Engagement ist nicht selbstverständlich.
AM Bruns
stimmt seinen Vorrednern zu. Es ist wichtig, sich innerhalb des Landkreises auf
dem gleichen Niveau zu befinden und eine vernünftige Absprache mit den anderen
Gemeinden durchzuführen.
GemBM
Bollen erklärt, dass sich mit allen Gemeindebrandmeistern zusammengeschlossen
wurde. Die Aufwandsentschädigungen wurden angehoben und eine Entschädigung für
die Gemeindepressewartin wurde hinzugefügt. In der Gemeinde Apen wurden die
Lehrgangskosten von 52,00 € auf 70,00 € angepasst, da die anderen Gemeinden
bereits 62,00 € ausgezahlt hatten. Es ist anzumerken, dass die durchzuführenden
Lehrgänge mit dem normalen Gehalt auch nicht zu finanzieren sind. Gerade auch
für jüngere Feuerwehrkameraden und Kameradinnen ist es nur aufgrund einer
Entschädigung möglich an Lehrgängen und Fortbildungen teilzunehmen. GemBM
Bollen möchte auch betonen, dass die Erhöhung der Entschädigungen für den
Gemeindebrandmeister und den Stellvertreter nicht gewünscht oder gefordert
wurde, sondern vom Kreisbandmeister beschlossen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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