Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 124 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Die Beratung erfolgte unter TOP 10.

AV Reil lässt über den 2. alternativen Beschlussvorschlag abstimmen.

2. alternativer Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 124 – Tange, Bucksander Weg – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 124 wird zunächst ruhend gestellt. Die Eingabe der Interessengemeinschaft vom 01.11.2018 wird gewürdigt und zum Anlass genommen, eine erneute Prüfung von Flächen in den Bauerschaften Nordloh und Tange für die Ausweisung von maximal 10 Bauplätzen vorzunehmen.

Das weitere Vorgehen wird in einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten.

Der 2. alternative Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit 6 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.