Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung  – Apen, Fußweg und Aufstellfläche Fahrbahnteiler L 821 – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungs­aus­schusses am 04.12.2018 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Zweck der Planung ist die von der Straßen­baubehörde in Oldenburg im Auslegungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 131 (Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede) geforderte planerische Absicherung des nördlich angedachten Fußweges sowie der Aufstellfläche des neu anzulegenden Fahrbahnteilers in Höhe der Firma AMF Bruns an der L 821 Hauptstraße in Apen. Um das Bauleitplan­verfahren für die Planung des neuen Parkplatzes südlich der Haupt­straße nicht in die Länge zu ziehen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für den Aufstellungs­bereich und den Fußweg auf der Nordseite der Hauptstraße erforderlich.

Die NWP erklärt, dass im Zuge der Bauleitplanung parallel die Fachplanung zur Installierung eines Fahrbahnteilers verlaufen ist. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131 sind zum Fahrbahnteiler Konkretisierungen in der Planung erfolgt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass teilweise in Anspruch zu nehmende Flächen nicht als Verkehrsfläche planerisch abgesichert sind. Aus diesem Grunde ist die Erwei­terung der Verkehrsfläche im nördlichen und östlichen Bereich des Fahrbahn­teilers erforderlich.

Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung des neuen Parkplatzes soll von einer erneuten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131 abgesehen und dafür ein neuer Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im Plangebiet wird eine öffentliche Verkehrsfläche mit unterschiedlichen Funktionen festgesetzt. Die Planung wird vorab mit der Straßenbaubehörde abgestimmt.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Fußweg auf der nördlichen Seite zurzeit lediglich planerisch abgesichert wird. Wann eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt, kann noch nicht mitgeteilt werden. Die Firma AMF Bruns hat im Vorfeld Zustimmung zur Planung signalisiert. Es müssen Flächen zur Verfügung gestellt werden.