Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird auf 3,15 €/m³ Abwasser festgesetzt.

 

Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.

 


EGR Schubert erläutert die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2019 anhand einer Präsentation.

 

Ausschussmitglied (AM) Schmidt fragt, ob die Belastung des Klärschlamms eine höhere ist, als früher.

 

EGR Schubert teilt mit, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für die Verwertung des Klärschlamms geändert haben. Ein Großteil des Klärschlammes muss der Monoverbrennung zugeführt werden. Dadurch steigen die Kosten.

 

AM Hasselhorst stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

AM Reil kann den Beschluss mittragen und erinnert daran, dass früher auch versucht wurde Schwankungen in der Gebühr zu vermeiden.

 

AM Harms fragt, wie gebührenrechtlich mit Überschüssen umgegangen werden muss.

 

EGR Schubert erläutert, dass innerhalb eines 3 Jahreszeitraums die Überschüsse den Bürgern wieder zurückgewährt werden müssen. Die Überschüsse aus der Abwasserbeseitigung werden nicht gebunkert, sondern schnellstmöglich verbraucht.

 

Im Hinblick auf die fehlerhafte Abwasserabrechnung zwischen der Stadt Cuxhaven und der EWE Wasser hinterfragt RH Bruns, die Abwasserabrechung zwischen der Gemeinde Apen und der EWE Wasser. Könnten auch hier derartige Abrechnungsfehler vorliegen?

 

EGR Schubert erläutert den Sachverhalt und die Vergleichbarkeit des Vorfalls in Cuxhaven, mit der Gemeinde Apen. Die Abrechnung wird bezüglich der Verzinsung laufend angepasst und seitens der Verwaltung akribisch kontrolliert.

 

Bürgermeister (BM) Huber teilt mit, dass die Verwaltung ein Schriftstück an die EWE Wasser schicken wird. In diesem Schreiben wird um Erläuterungen zu dem Vorfall in Cuxhaven gebeten und konkret Auskunft verlangt, wie es sich mit unserer Anlage verhält.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: